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   BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18   

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https://dejure.org/2018,30149
BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18 (https://dejure.org/2018,30149)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2018 - 3 StR 59/18 (https://dejure.org/2018,30149)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18 (https://dejure.org/2018,30149)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 49 StGB; § 52 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 23 StGB
    Voraussetzungen einer ausnahmsweise anzunehmenden natürlichen Handlungseinheit bei gegen höchstpersönliche Rechtgüter verschiedener Personen gerichteten Angriffshandlungen (Angriff gegen nicht individualisierte Personenmehrheit; gekünstelte Aufspaltung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgabe von Schüssen auf die Polizisten und die Polizeistation in Afghanistan als ein einheitliches Geschehen i.R.d. Strafzumessung; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Taliban)

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Konkurrenzverhältnis bei Abgabe von Schüssen gegen mehrere Polizisten; Strafrahmenwahl bei Nebeneinander eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abgabe von Schüssen auf die Polizisten und die Polizeistation in Afghanistan als ein einheitliches Geschehen i.R.d. Strafzumessung; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Taliban)

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Totschlag: Konkurrenzverhältnis bei Abgabe von Schüssen gegen mehrere Polizisten; Strafrahmenwahl bei Nebeneinander eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schüsse in eine Personengruppe - und die Frage der Tateinheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sonderstrafrahmen eines minder schweren Falles - und der gesetzlich vertypter Milderungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 683/93, BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 9; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285 f.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 683/93, BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 9; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285 f.).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    In Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6 mwN).

    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene, es sei denn, es fehlt an dem verbindenden subjektiven Element, weil sich der Täter zu dem Angriff auf das weitere Opfer erst entschlossen hat, nachdem dieses für ihn überraschend hinzugekommen ist, als er bereits mit Tötungsvorsatz auf das erste Opfer einwirkte (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263); der Angriff auf das zweite Opfer beruht dann auf einem selbständigen, aufgrund veränderter Tatsituation gefassten Entschluss, der die Wertung als einheitliches, zusammengehöriges Tun in der Regel nicht zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6 mwN; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263).

  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 224/20

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an die minderjährige

    Dies gilt mit Blick auf die Klarheit und Verständlichkeit des Schuldspruchs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 8; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275 mwN) unabhängig von der unterschiedlich beurteilten Frage, ob das einheitliche Führen der beiden Waffen nur eine einzige oder eine tateinheitliche Gesetzesverletzung darstellt (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Lutz, Stand 230. EL, WaffG § 52 Rn. 94; entsprechend zum Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittel BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; andererseits BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, 125; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 166; allgemein zur Tateinheit LK/Rissingvan Saan, StGB, 13. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff. Rn. 106, § 52 Rn. 27; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 52 Rn. 23 ff.).
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