Rechtsprechung
BGH, 22.08.2019 - StB 21/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB; § 27 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu einem aus politischen Motiven verübten Mord (Fall Lübcke); politische Motivation als niedriger Beweggrund; Gehilfenvorsatz (Konkretisierung der Haupttat); Strafgerichtsbarkeit des Bundes ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 Abs. 2, § ... 27 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 5 StPO, § 32 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, Art. 20 Abs. 4 GG, § 28 Abs. 1 StGB, § 169 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 142a Abs. 1 GVG, § 212 Abs. 2, § 27 StGB, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters; Verdacht der Beihilfe zum Mord; Vermittlung des Kontakts zu einem Waffenhändler; Erkennbarkeit der Gewaltbereitschaft des späteren Täters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haftentscheidung des BGH im "Fall Lübcke”
- zeit.de (Pressebericht, 17.09.2019)
Zweiter Verdächtiger im Fall Walter Lübcke schwer belastet
- tagesschau.de (Pressebericht, 16.09.2019)
Fall Lübcke: Was wusste Markus H. von den Mordplänen?
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20
Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten
BGH, 15.01.2020 - AK 64/19Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.
BGH, 22.08.2019 - StB 21/19Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu
BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19Rechtsextremer Terror: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke
Mordfall Walter Lübcke
Verfahrensgang
- AG Kassel, 15.06.2019 - 1622 Js 21791/19
- AG Kassel, 16.06.2019 - 1622 Js 21791/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2019 - 3 BGs 120/19
- BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
- BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
- BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
- OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2020 - 3 BGs 132/19
- OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 29.07.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 18.08.2020 - StB 25/20
- OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 2 StE 1/20
- BGH, 29.10.2020 - StB 38/20
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 2 StE 1/20
- OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20
- BGH, 28.07.2022 - 3 StR 359/21
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19
Gesteigerte Erwiderungslast im Deliktsprozess nach rechtskräftiger …
Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber doch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f; vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 …und vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 96; Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 und vom 22. August 2019 - 3 StB 21/19, BeckRS 2019, 20848 Rn. 30 und 33; jeweils mwN). - BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
Offenbleiben kann, ob - wie der Generalbundesanwalt rügt - der Staatsschutzsenat hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Mord rechtsfehlerhaft maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214;… vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17, juris Rn. 10; vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350) oder dabei von überhöhten rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannten Form der psychischen Beihilfe (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN), ausgegangen ist. - BGH, 31.03.2021 - AK 16/21 Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Angeklagte hat nach einer Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des geplanten Angriffs auf das betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG (s. zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.;… vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE).
- BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
Fortdauer der Untersuchungshaft (fortbestehender dringender Tatverdacht im Fall …
Mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) hat der Senat die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen und den Tatvorwurf dahin konkretisiert, dass der Beschuldigte die Tat des Mitbeschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch förderte, dass er diesen in seinem Willen, L. zu töten, bestärkte, indem er ihm - in enger freundschaftlicher Verbundenheit und dessen rechtsradikales Gedankengut teilend - etwa durch gemeinsame Unternehmungen, die fortlaufende Durchführung gemeinsamer Schießübungen, aber auch die Teilnahme an politischen Demonstrationen, Zuspruch und Sicherheit vermittelte.a) Nachdem der Mitbeschuldigte zunächst sein Geständnis aus seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019, L. wissentlich und willentlich erschossen zu haben, unter Verweis auf eine durch die Vernehmungsbeamten ausgeübte Drucksituation bzw. seine mangelnde Vernehmungsfähigkeit pauschal widerrufen hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15), hat er in seinen weiteren Vernehmungen vom 8. Januar und 5. Februar 2020 das Tatgeschehen abweichend von seiner früheren Darstellung geschildert und bestritten, den Geschädigten erschossen zu haben.
Die zunächst zur Begründung des pauschalen Widerrufs seines Geständnisses vorgebrachten Aspekte (Druck durch Vernehmungsbeamte/mangelnde Vernehmungsfähigkeit) haben sich als haltlos erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15).
- BGH, 06.09.2022 - StB 36/22
Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes …
Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (…BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 28; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 37;… vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4).Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 31; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40;… vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.).
Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (…BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 31; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40;… vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23 mwN).
- BGH, 09.02.2023 - AK 1/23 Die jeweiligen Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen damit in einem engen Zusammenhang, so dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob sie eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG aufweisen (zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.;… Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.).
- BGH, 15.01.2020 - AK 64/19
Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.
Der Mitbeschuldigte hat in seiner - zwischenzeitlich widerrufenen, aber weiterhin verwertbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15) - Einlassung im Rahmen seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019 zwar glaubhaft eingeräumt, die Tatwaffe im Jahr 2016 von dem Beschuldigten erworben zu haben. - VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19
Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs; …
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Entfernung eines ihn betreffenden Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs.Nachdem der gegen diesen Haftbefehl eingelegten Beschwerde nicht abgeholfen worden war, verwarf der Bundesgerichtshof diese mit Beschluss.
Der Wortlaut dieses Beschlusses ist seit dem 13.09.2019 in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufbar, wobei das Rubrum der Entscheidung anonymisiert wurde.
- VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19 Die anonymisierte Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 22.08.2019 auf dessen Internetseite sei ein Justizverwaltungsakt gemäß § 23 EGGVG, der vor den ordentlichen Gerichten anzufechten sei.
Mit Beschluss vom 22.08.2019 - StB 21/19 - hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen den Haftbefehl vom 27.06.2019 verworfen.
die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Beschluss des Bundesgerichtshofes StB 21/19 vom 22.08.2018 aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofes http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuetll&Sort=12288 zu entfernen.
- BGH, 06.09.2022 - AK 27/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden …
- OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
- BGH, 13.07.2022 - StB 28/22
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender …
- BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19
Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat; …
- BGH, 10.06.2021 - StB 23/21
Haftbefehl gegen Beschuldigten Syrer wegen des Verdachts einer Mitgliedschaft in …
- BGH, 18.09.2019 - AK 50/19
Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden …
- BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d. …
- BGH, 05.05.2021 - AK 32/21
Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Syrien-Krieges; Voraussetzungen …