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BGH, 22.09.1953 - 1 StR 373/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 373/53
Ist schon an sich die Beurteilung von Aussagen Jugendlicher, die kurz vor der Geschlechtsreife stehen, selbst dann, wenn diese Zeugen gewillt sind, die Wahrheit zu sagen, schwierig (vgl. BGHSt 2, 163), so muss in einem Falle wie hier - wo überdies die Jugendlichen häufig zusammenkommen und sich besprechen, wo ausserdem der Angeklagte mit der Familie Lechler eine Mietstreitigkeit hatte - die vom Gericht für sich in Anspruch genommene Sachkunde, die die Anhörung eines Sachverständigen überflüssig machen sollte, bezweifelt werden. - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 373/53
Die Strafkammer hat den Beweisantrag mit der Begründung abgelehnt, dass "das Gericht selbst die erforderliche Sachkenntnis besitzt, zumal keiner der jugendlichen Zeugen irgendwelche aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist" (vgl. BGHSt 3, 52).