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BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anhörung des Revisionsführers wegen Nichtausschöpfens eines Beweismittels durch den Tatrichter - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60).Anders verhielte es sich nur, wenn sich aus den Urteil selbst ergäbe, daß das Gericht der Beweisperson einen naheliegenden Vorhalt nicht gemacht hatte (BGHSt 17, 352, 353) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60). - BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60).