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   BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70   

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https://dejure.org/1970,5683
BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70 (https://dejure.org/1970,5683)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1970 - 1 StR 114/70 (https://dejure.org/1970,5683)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1970 - 1 StR 114/70 (https://dejure.org/1970,5683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Revisionsführers wegen Nichtausschöpfens eines Beweismittels durch den Tatrichter - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
    Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60).

    Anders verhielte es sich nur, wenn sich aus den Urteil selbst ergäbe, daß das Gericht der Beweisperson einen naheliegenden Vorhalt nicht gemacht hatte (BGHSt 17, 352, 353) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
    Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60

    Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
    Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60).
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