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   BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81   

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https://dejure.org/1983,14552
BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81 (https://dejure.org/1983,14552)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - I ZR 167/81 (https://dejure.org/1983,14552)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - I ZR 167/81 (https://dejure.org/1983,14552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreiben von Kaufhäusern - Vermietung von Geschäftsfläche für den Betrieb von Frisiersalons - "shop-in-the-shop-system" - Werben von Mitarbeitern über (Betriebsangehörigen-)Rabattgewährung - Abmahnungskosten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Mangels anderer Anhaltspunkte ist als mutmaßlicher Wille der Wille anzusehen, der dem Interesse des Geschäftsherrn entspricht (BGHZ 47, 370 [BGH 20.04.1967 - VII ZR 326/64] ).
  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65

    Einbeziehung der Eigenbedarfskäufe in die Berechnung der Werbeprämie -

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Der soziale Grundgedanke dieser Ausnahmebestimmung geht dahin, daß die Betriebsgemeinschaft der Werksangehörigen - wie das schon immer üblich war - an den Vorteilen des Unternehmens teilhaben soll und daß daher dessen Werksangehörigen (Arbeitern, Angestellten, Leitern und Vertretern) für Eigenbedarfskäufe solcher Waren, die in dem Betrieb hergestellt oder vertrieben werden, Sonderpreise oder Sondernachlässe gewährt werden dürfen (BGH GRUR 1968, 603, 604 - Ratio Markt III).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Für den aus §§ 683, 670 BGB begründeten Anspruch kommt es nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; GRUR 1973, 384 = WRP 1973, 263 - Goldene Armbänder; GRUR 1980, 1074 - Aufwendungsersatz) entscheidend darauf an, daß die Tätigkeit dem Geschäftsherrn nützlich war und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach.
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Diese Gründe mögen zwar, ebenso wie die Schaffung eines angenehmen Betriebsklimas, eine Rolle spielen, sie treten aber hinter dem Bestreben der Beklagten, ihren Kundenkreis auf Kosten der Mitglieder des Klägers zu vergrößern, nicht völlig zurück (BGH GRUR 1973, 272 = WRP 1972, 429 - Fahrschulrabatt).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Für den aus §§ 683, 670 BGB begründeten Anspruch kommt es nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; GRUR 1973, 384 = WRP 1973, 263 - Goldene Armbänder; GRUR 1980, 1074 - Aufwendungsersatz) entscheidend darauf an, daß die Tätigkeit dem Geschäftsherrn nützlich war und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach.
  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Sie unterstützt zudem die Firma E. GmbH durch die Gewährung der Einkaufsvorteile dabei, Fachkräfte zu finden, um dadurch deren Stellung im Wettbewerb gegenüber den Mitgliedern des Klägers zu stärken (vgl. dazu auch BGH GRUR 1974, 666, 668 = WRP 1974, 400 - Reparaturversicherung).
  • BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81
    Für den aus §§ 683, 670 BGB begründeten Anspruch kommt es nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; GRUR 1973, 384 = WRP 1973, 263 - Goldene Armbänder; GRUR 1980, 1074 - Aufwendungsersatz) entscheidend darauf an, daß die Tätigkeit dem Geschäftsherrn nützlich war und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach.
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

    Die Beklagte verwendet einen Vorteil, den sie ihren Mitarbeitern nur dadurch gewähren kann, daß sie einen Verstoß der Firma Ho. AG gegen die Vorschriften des Rabattgesetzes ausnutzt (vgl. Urteil des Senats vom gleichen Tage gegen die Firma Ho. (I ZR 167/81)).
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