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   BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87   

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https://dejure.org/1987,1740
BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1740)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1987 - 1 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1740)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1987 - 1 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen - Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

Papierfundstellen

  • StV 1988, 91
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Ist dies mit ausreichender Sicherheit nicht möglich, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 382/84 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

    Das Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes darf nicht unterstellt werden (BGH StV 1981, 125; BGH, Urteil vom 3. April 1985 aaO).

    Aus einem zeitlichen Zusammentreffen oder gar aus einer zeitlichen Überschneidung mehrerer Straftaten allein kann der Gesamtvorsatz noch nicht gefolgert werden (BGH, Urteile vom 18. August 1983 - 4 StR 414/83 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Ist dies mit ausreichender Sicherheit nicht möglich, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 382/84 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" findet keine Anwendung, wenn es um die Frage geht, ob im Hinblick auf die Willensrichtung des Angeklagten eine fortgesetzte Tat vorliegt (st. Rspr.: vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH NJW 1984, 376).

  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82

    Annahme eines besonders schweren Falles des Handelstreibens mit Heroin - Annahme

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Ist dies mit ausreichender Sicherheit nicht möglich, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 382/84 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" findet keine Anwendung, wenn es um die Frage geht, ob im Hinblick auf die Willensrichtung des Angeklagten eine fortgesetzte Tat vorliegt (st. Rspr.: vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH NJW 1984, 376).

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO seinen Niederschlag gefunden hat, widerspreche, es vielmehr eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung sei, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen dürfe (BGHSt 1, 373, 376 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; 6, 209; 17, 382, 384; 32, 115, 123).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO seinen Niederschlag gefunden hat, widerspreche, es vielmehr eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung sei, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen dürfe (BGHSt 1, 373, 376 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; 6, 209; 17, 382, 384; 32, 115, 123).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO seinen Niederschlag gefunden hat, widerspreche, es vielmehr eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung sei, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen dürfe (BGHSt 1, 373, 376 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; 6, 209; 17, 382, 384; 32, 115, 123).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges wäre im vorliegenden Fall allenfalls Raum, wenn der Angeklagte jeweils vor der Beendigung eines Diebstahls bzw. eines hehlerischen Erwerbs den Entschluß zur Begehung einer weiteren, gleichartigen Tat gefaßt hätte (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; BGH StV 1984, 242).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 414/83

    Verpflichtung des Tatrichters zur erschöpfenden Aufzählung aller

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Aus einem zeitlichen Zusammentreffen oder gar aus einer zeitlichen Überschneidung mehrerer Straftaten allein kann der Gesamtvorsatz noch nicht gefolgert werden (BGH, Urteile vom 18. August 1983 - 4 StR 414/83 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO seinen Niederschlag gefunden hat, widerspreche, es vielmehr eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung sei, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen dürfe (BGHSt 1, 373, 376 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; 6, 209; 17, 382, 384; 32, 115, 123).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
    Er gilt lediglich für die tatsächlichen Voraussetzungen des Gesamtvorsatzes, also für diejenigen Tatsachen, die Rückschlüsse auf einen Gesamtvorsatz zulassen (BGH StV 1984, 242, 243; BGH GA 1987, 180).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03

    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen widerspricht insbesondere nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 250 StPO), vielmehr ist es eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen darf (BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Kann - wie hier - der für eine fortgesetzte Handlung notwendige Gesamtvorsatz nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 8).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Der Beschwerdeführer trägt bereits nicht vor, was die Zeugen zu seiner Entlastung - über den Inhalt der genannten Schriftstücke hinaus - ausgesagt hätten (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Der Beschwerdeführer hat nämlich nicht vorgetragen, was diese Personen zu seiner Entlastung ausgesagt hätten (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1; § 344 Abs. 2 Aufklärungsrüge 8): Nicht ausreichend ist der Vortrag, sie hätten die Wahrheit gesagt, aufgrund des persönlichen Eindrucks wäre das Gericht von der Unglaubwürdigkeit der Personen ausgegangen.
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Der Beschwerdeführer trägt im übrigen nicht vor, was die Zeugin zu seiner Entlastung - über die Herkunft der Folie - ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

    Die Rüge ist unbegründet, weil der Unmittelbarkeitsgrundsatz dadurch nicht verletzt wird (vgl. BGH StV 1988, 91/92).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit - und sei es auch zur Erschließung einer Einnahmequelle - Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH GA 1960, 375; BGH NStZ 1986, 408 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 109/86]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 7, 8, 9, 10).
  • BGH, 13.03.1990 - KRB 3/89

    Fortsetzungszusammenhang - Submissionsabsprachen

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  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

    Diese zeitliche Überschneidung allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme eines (erweiterten) Gesamtvorsatzes (BGHSt 33, 4, 5 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 8).
  • BGH, 20.12.1989 - 2 StR 377/89

    Gesamtvorsatz - Untreue - Einzelakte - Tatentschluss - Handlungsziel -

    Diese zeitliche Überschneidung allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme eines (erweiterten) Gesamtvorsatzes (BGHSt 33, 4, 5; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 8).
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