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   BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88   

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https://dejure.org/1988,1185
BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88 (https://dejure.org/1988,1185)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1988 - I ARZ 555/88 (https://dejure.org/1988,1185)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 (https://dejure.org/1988,1185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt - Verfahrensweise nach einer nichtbindenden Verweisung - Gerichtszuständigkeiten bei Hotelmietzinsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 29, 281, 504, § 36 Nr. 6
    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des verweisenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 461
  • MDR 1989, 142
  • BB 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88
    Dieses Gericht kann die weitere Behandlung nicht mit der Begründung ablehen, daß der Verweisungsbeschluß ergangen ist, ohne daß dem Beklagten - wie es geboten gewesen wäre - rechtliches Gehör gewährt worden ist; denn dieser Mangel bewirkt lediglich, daß die Verweisung ohne bindende Wirkung bleibt (BGHZ 71, 69, 72; 102, 338 = NJW 1988, 1794, 1795), ändert aber nichts daran, daß mit der Verweisung das Verfahren bei dem Amtsgericht Cuxhaven anhängig geworden und dort durch Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung fortzusetzen ist.
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88
    Dieses Gericht kann die weitere Behandlung nicht mit der Begründung ablehen, daß der Verweisungsbeschluß ergangen ist, ohne daß dem Beklagten - wie es geboten gewesen wäre - rechtliches Gehör gewährt worden ist; denn dieser Mangel bewirkt lediglich, daß die Verweisung ohne bindende Wirkung bleibt (BGHZ 71, 69, 72; 102, 338 = NJW 1988, 1794, 1795), ändert aber nichts daran, daß mit der Verweisung das Verfahren bei dem Amtsgericht Cuxhaven anhängig geworden und dort durch Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung fortzusetzen ist.
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88
    Es kann dahinstehen, ob vorliegend für eine Gerichtsstandsbestimmung schon deshalb kein Raum ist, weil das Amtsgericht Cuxhaven die Akten lediglich formlos, ohne hierüber die Parteien zu unterrichten, zurückgeleitet hat (vgl. BGH NJW 1979, 2614).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Dieses mit der Rechtsprechung zu § 281 ZPO übereinstimmende (BGH NJW 1989, 461 f.; 1996, 3013; vgl. Greger in Zöller ZPO 21. Aufl. § 281 Rdn. 17, 17 a m.w.N.) - Ergebnis vermeidet einen der Prozeßökonomie, der § 270 StPO dienen will, widerstreitenden Zwang zur Rückgabe der Sache an das verweisende Gericht in den Fällen, in denen das tatsächlich zuständige (weitere) Gericht sofort bestimmt werden kann (so aber Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37 a.E.; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28) oder das Adressatgericht selbst zuständig ist (so aber Engelhardt aaO. § 270 Rdn. 32).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94

    Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern

    Da diese Vorschrift nicht genannt und der Ausdruck "Verweisung" wohl bewußt nicht gebraucht worden ist, hat der Beschluß auch nicht die Anhängigkeit des Verfahrens beim Amtsgericht Frankenthal gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - NJW 1989, 461, 462).
  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Die Sache ist jedoch infolge der Verweisung beim Landgericht Bückeburg anhängig geworden (BGH NJW 1989, 461, 462).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des

    Selbst im Falle einer Verweisung ohne Bindungswirkung im Sinne von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO steht dies der Bestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen sondern ist die fehlende Bindungswirkung bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu beachten (BGH NJW 1989, 461; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 36 Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 32 Sa 84/11

    Verfahrensrecht - Architektenhonorarklage: Örtliche Zuständigkeit?

    Die Sache ist jedoch infolge der Verweisung beim Amtsgericht D anhängig geworden (vgl. BGH NJW 1989, 461, 462).
  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Das ändert nichts daran, daß die Sache mit der Verweisung beim Amtsgericht Sigmaringen anhängig geworden ist und daß das Amtsgericht Sigmaringen sie weiter zu behandeln hat (BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung 1 m.N. = NJW 1989, 461).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 Sdb (FamS) Zust 5/05

    Gerichtszuständigkeit bei Klage auf Auskunftserteilung über den tatsächlichen

    Erforderlich ist aber auch in diesem Fall eine ernsthafte als endgültig gemeinte Unzuständigkeitserklärung der beiden beteiligten Gerichtsabteilungen (BGH NJW 1989, 461).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2022 - 2 AR 21/22

    Möglichkeit von Umdeutung von Verweisungsbeschluss nach ZPO in

    Soweit eine Aufhebung des Verweisungsbeschlusses erfolgt ist, war diese zudem deshalb sachgerecht und angezeigt, weil anderenfalls das Verfahren aufgrund der auf § 281 Abs. 1 ZPO beruhenden Verweisung beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) anhängig geblieben wäre (vgl. zur Frage der Anhängigkeit BGH, Beschluss vom 10. August 1994, Az.: X ARZ 689/94, zit. n. Juris; BGH, Beschluss vom 22. September 1988, Az.: I ARZ 555/88, zit. n. Juris; Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 281 ZPO, Rdnr. 15).
  • BGH, 14.02.1995 - X ARZ 35/95

    Ermittlung von Tatsachen durch den BGH im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Die Sache ist jedoch infolge der Verweisung beim Landgericht Schwerin anhängig geworden (BGH, Beschl. v. 22.09.1988 - I ARZ 555/88, NJW 1989, 461, 462).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH in einem negativen

    Die Sache muß an das vorlegende Amtsgericht F zurückgegeben werden, damit es die notwendigen Feststellungen nachholen und danach entscheiden kann, ob es selbst zuständig ist oder ob es die Sache an ein anderes Gericht zu verweisen hat (vgl. im einzelnen BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2 Verweisung 1 = NJW 1989, 461 f).
  • OLG Hamm, 27.12.1991 - 30 REMiet 5/91

    Kündigungsschutz des Mieters bei Zahlungsverzug nach Mieterhöhungen ;

  • BFH, 25.03.1993 - I S 4/93

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Finanzgerichts

  • LG Berlin, 04.04.2016 - 2 O 317/15

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Schadensersatzklage eines

  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

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