Rechtsprechung
BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 224
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08
Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je …
Auch die durch das Verabfolgen der "K.O.-Tropfen" verursachte Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 223 Bewusstseinsverlust 1) hat der Angeklagte demgemäß nicht mittels eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern durch Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe und, was das Landgericht übersehen hat, mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB;… vgl. BGHR aaO: zu § 223 a StGB). - BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an …
Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verlorengeht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird (BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 und v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92;… Schönke/Schröder/Eser a.a.O. § 223 Rdn. 5).Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490;… BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1; Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
- BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit …
Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 690/92
Abgrenzung sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von …
Da § 174 StGB und § 176 StGB gegebenenfalls jedoch tateinheitlich erfüllt wären, muß der Schuldspruch in diesen Fällen insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGHSt 21, 256, 258 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92;… Pikart in KK 2. Aufl. § 353 Rdn. 12). - BayObLG, 20.04.1998 - 3St RR 52/98
Änderung eines Straftatbestands zwischen angefochtener Entscheidung und …
Daß es sich dabei schließlich um eine erhebliche Gesundheitsbeschädigung handelte (vgl. hierzu BGHR StGB § 223 Abs. 1 Bewußtseinsverlust 1; BGH NStZ-RR 1996, 100 ) und der Angeklagte dies beabsichtigte, ergibt sich ohne weiteres aus den im Urteil beschriebenen Folgen und der Tatsache, daß der Angeklagte die Wirkungsweise der Medikamente aus eigenem Erleben kannte und auch wußte, daß sie bei einem kindlichen Organismus noch stärker wirken würden.