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   BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09   

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https://dejure.org/2009,11233
BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09 (https://dejure.org/2009,11233)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2009 - 4 StR 382/09 (https://dejure.org/2009,11233)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2009 - 4 StR 382/09 (https://dejure.org/2009,11233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    "Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme

  • Judicialis

    StGB § 113 Abs. 2; ; StGB § 121 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; StGB § 121 Abs. 3
    "Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme

  • rechtsportal.de

    StGB § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ; StGB § 121 Abs. 3
    "Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09
    Ob diese Rechtsprechung weiterhin Bestand hat, könnte mit Blick auf die Gründe der zu § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ergangenen Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 (NJW 2008, 3627 ff.) zweifelhaft sein, der zufolge eine Waffe im nicht-technischen Sinne lediglich dem vom Gesetz in anderen Strafvorschriften verwendeten Begriff des "anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 177 Abs. 3 Nr. 1; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB) unterfällt, nicht aber auch dem im Gesetz verwendeten Begriff der (anderen) Waffe (so unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für § 113 StGB Rosenau in LK-StGB 12. Aufl. § 113 Rdn. 77, 78; anders ders. zu § 121, dort Rdn. 60).
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