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   BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09   

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https://dejure.org/2009,4210
BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,4210)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2009 - 5 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,4210)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2009 - 5 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,4210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB; § 51 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft; (Kompensation; Vorrang der Naturalrestitution vor Schadensersatz; gesonderte Betrachtung neben allgemeinem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot); Vollstreckungslösung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung rechtsstaatswidrig erlittener Untersuchungshaft zugunsten des Angeklagten; Entfallen der Opfereigenschaft des Angeklagten im Sinne des Art. 34 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wegen Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Art. 5 Abs. 5 EMRK

  • Judicialis

    SächsVerf Art. 16 Abs. 1; ; EMRK Art. 5 Abs. 3; ; EMRK Art. 5 Abs. 5; ; EMRK Art. 34; ; StGB § 51 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung rechtsstaatswidrig erlittener Untersuchungshaft zugunsten des Angeklagten; Entfallen der Opfereigenschaft des Angeklagten im Sinne des Art. 34 Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ) wegen Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Art. 5 Abs. 5 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 229
  • NStZ 2010, 260
  • StV 2009, 692
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    c) Hiernach sind die - gegen Deutschland ergangenen - Urteile des EGMR vom 29. Juli 2004 (NJW 2005, 3125) und 10. November 2005 (StV 2006, 474) heranzuziehen.

    Sie gebieten es, eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK neben einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK - wie es das Landgericht im Ansatz getan hat - gesondert zu erwägen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126 f.; StV 2006, 474, 476 bis 478; vgl. auch BGHSt (GS) 52, 124, 143; BGH StV 2008, 633, 634; Schädler in KK 6. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 22); ferner ist in den Fällen noch möglicher Anrechnung konventionswidriger Untersuchungshaft der in der Sache postulierte Vorrang der Naturalrestitution vor einer Verweisung eines Betroffenen auf den Schadensersatzanspruch des Art. 5 Abs. 5 MRK zu beachten (EGMR StV 2006, 474, 478).

    Die Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK ist demnach - wie bei einer solchen des Art. 6 Abs. 1 MRK - "durch eindeutige und messbare Minderung der Strafe" (EGMR aaO m.w.N.) über die zwingende Anrechnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB hinaus (vgl. EGMR aaO und NJW 2005, 3125, 3128; BGHSt aaO S. 143; Pauly StV 2006, 480, 481) wiedergutzumachen.

    Bei minder schweren Verstößen kommt freilich vor dem Hintergrund vollständiger Anrechnung des lediglich zur Unzeit erlittenen Freiheitsentzuges die bloße Feststellung des Konventionsverstoßes als ausreichende Kompensation in Betracht (vgl. EGMR NJW 2005, 3125, 3128; BGHSt (GS) 52, 124, 146; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 136 m.w.N.).

  • EGMR, 10.11.2005 - 65745/01

    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    Das Landgericht hat hierin eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK gesehen (vgl. EGMR StV 2006, 474, 477), das Erfordernis einer Kompensation nach den Maßstäben von BGHSt (GS) 52, 124 im Hinblick auf die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB und den sich aus Art. 5 Abs. 5 MRK ergebenden Schadensersatzanspruch indes verneint.

    c) Hiernach sind die - gegen Deutschland ergangenen - Urteile des EGMR vom 29. Juli 2004 (NJW 2005, 3125) und 10. November 2005 (StV 2006, 474) heranzuziehen.

    Sie gebieten es, eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK neben einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK - wie es das Landgericht im Ansatz getan hat - gesondert zu erwägen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126 f.; StV 2006, 474, 476 bis 478; vgl. auch BGHSt (GS) 52, 124, 143; BGH StV 2008, 633, 634; Schädler in KK 6. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 22); ferner ist in den Fällen noch möglicher Anrechnung konventionswidriger Untersuchungshaft der in der Sache postulierte Vorrang der Naturalrestitution vor einer Verweisung eines Betroffenen auf den Schadensersatzanspruch des Art. 5 Abs. 5 MRK zu beachten (EGMR StV 2006, 474, 478).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    Sie gebieten es, eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK neben einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK - wie es das Landgericht im Ansatz getan hat - gesondert zu erwägen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126 f.; StV 2006, 474, 476 bis 478; vgl. auch BGHSt (GS) 52, 124, 143; BGH StV 2008, 633, 634; Schädler in KK 6. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 22); ferner ist in den Fällen noch möglicher Anrechnung konventionswidriger Untersuchungshaft der in der Sache postulierte Vorrang der Naturalrestitution vor einer Verweisung eines Betroffenen auf den Schadensersatzanspruch des Art. 5 Abs. 5 MRK zu beachten (EGMR StV 2006, 474, 478).
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63

    Menschenrechtskonvention ("Auslieferungshaft")

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    b) Zwar stellt die Rechtsansicht des Landgerichts, die Kombination aus einer Anrechnung der konventionswidrigen Untersuchungshaft auf die Strafe und der möglichen Verfolgung des vor Zivilgerichten geltend zu machenden unmittelbaren Schadensersatzanspruches aus Art. 5 Abs. 5 MRK (vgl. BGHZ 45, 30, 34; 46), der auch einen Schmerzensgeldanspruch erfassen kann (vgl. BGHZ 122, 268), sei geeignet, die Opfereigenschaft des Angeklagten im Sinne des Art. 34 MRK entfallen zu lassen, eine im Ansatz taugliche Lösung dar (vgl. BGHSt (GS) 52, 124, 137, 139 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 136; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl. Einleitung Rdn. 75).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    Die Bemessung der Strafen hält in den Fällen II.5 bis 7 der Urteilsgründe der eingeschränkten sachlichrechtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) nicht stand.
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    Bei etwaiger weitergehender gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßender Verfahrensverzögerung wird eine einheitliche Kompensation auszusprechen sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, Rdn. 49).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    b) Zwar stellt die Rechtsansicht des Landgerichts, die Kombination aus einer Anrechnung der konventionswidrigen Untersuchungshaft auf die Strafe und der möglichen Verfolgung des vor Zivilgerichten geltend zu machenden unmittelbaren Schadensersatzanspruches aus Art. 5 Abs. 5 MRK (vgl. BGHZ 45, 30, 34; 46), der auch einen Schmerzensgeldanspruch erfassen kann (vgl. BGHZ 122, 268), sei geeignet, die Opfereigenschaft des Angeklagten im Sinne des Art. 34 MRK entfallen zu lassen, eine im Ansatz taugliche Lösung dar (vgl. BGHSt (GS) 52, 124, 137, 139 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 136; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl. Einleitung Rdn. 75).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    Die Bemessung der Strafen hält in den Fällen II.5 bis 7 der Urteilsgründe der eingeschränkten sachlichrechtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) nicht stand.
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
    a) Der vom Landgericht in diesen Fällen verwendete Maßstab widerspricht zum Nachteil des Angeklagten demjenigen, den das Landgericht in den Fällen II.1 bis 4 der Urteilsgründe herangezogen hat (vgl. BGH StraFo 2009, 163).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Ein derartiger Verstoß wäre allenfalls dann denkbar, wenn eine konventionswidrig erlittene, also vollzogene rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft zu kompensieren wäre (vgl. MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., § 46 Rn. 386; Schäfer/Sander/Gemmeren , a.a.O., Teil 4. Rn. 796), wie der Bundesgerichtshof in einer Fallgestaltung angenommen hat, als die Untersuchungshaft trotz rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bis zum Beginn der Hauptverhandlung fast ein Jahr andauerte (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 StR 363/09, NStZ 2010, 229, juris).
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