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   BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11   

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https://dejure.org/2011,4074
BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 55 StPO; § 261 StPO; § 31 BtMG
    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines Mittäters; Konfrontationsrecht; Aufklärungshilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 31 BtMG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bei erkennbaren Nichtbedenken von wesentlichen gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkten

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55; BtMG § 31
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bei erkennbaren Nichtbedenken von wesentlichen gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung in BtM-Verfahren - aufgepasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Schweigerecht, Beweiswürdigung, §§ 29, 31 BTMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Dabei sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 d MRK erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGHR StPO, § 261 Zeuge 2; BGH NStZ 2004, 691, 692).

    b) Ferner hätte sich das Landgericht auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sich der Zeuge C. in dem gegen ihn geführten Strafverfahren möglicherweise durch unrichtige Angaben Vorteile im Sinne einer "Aufklärungshilfe" verschaffen wollte (BGH NStZ 2004, 691, 692).

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet (BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 12.08.2010 - 2 StR 185/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs (Aussagekonstanz;

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet (BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGHR StPO, § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2002, 467; NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn den insoweit knappen Ausführungen der Strafkammer lässt sich schon nicht entnehmen, ob der Zeuge im Hinblick auf vorhandene Sachbeweise überhaupt damit rechnen konnte, den Verdacht jeglicher Tatbeteiligung von sich abzulenken (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 377/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Hängt die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

    Das Landgericht hat auch zutreffend erkannt und berücksichtigt, dass erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen sind, wenn die belastenden Angaben nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 377/10, StV 2011, 270, 271 und vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Dabei hat es auch den im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK - die belastenden Angaben waren nur mittelbar über zwei Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt worden - erhöhten Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, BGH NStZ 2004, 691, 692; vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212; vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 393/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (Anforderungen an die Überprüfung belastender

    Hinzu kommt, dass die mit der Tatversion des Angeklagten unkonfrontiert gebliebenen Angaben des Sch. - was das Landgericht im Grunde zutreffend erkannt hat - sorgfältig und kritisch zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NStZ 2008, 50, 51, und vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37) und durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, aaO).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Hängt die Überzeugung des Tatgerichts entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, sind die für die Richtigkeit der Angaben dieses (einzigen) Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend zu prüfen, zu würdigen und dies im Urteil deutlich zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2011 ? 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18 Rn. 23; KK-StPO/Ott, aaO, § 261 Rn. 103).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Da sich das Landgericht insofern jeglicher Begründung enthalten hat, hält die Beweiswürdigung - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355, 356) - der rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37).
  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dabei sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87, BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
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