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   BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09   

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https://dejure.org/2011,2228
BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09 (https://dejure.org/2011,2228)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IX ZR 169/09 (https://dejure.org/2011,2228)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IX ZR 169/09 (https://dejure.org/2011,2228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 280 BGB
    Überprüfung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Zeitpunkts der Mandatsbeendigung nach Abschluss eines Prozessvergleichs

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verstoß eines Berufungsgerichts gegen das Willkürverbot

  • rewis.io

    Überprüfung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Zeitpunkts der Mandatsbeendigung nach Abschluss eines Prozessvergleichs

  • ra.de
  • rewis.io

    Überprüfung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Zeitpunkts der Mandatsbeendigung nach Abschluss eines Prozessvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Voraussetzungen für den Verstoß eines Berufungsgerichts gegen das Willkürverbot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mandatsende und nachträgliche Hinweispflichten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mandatsende und nachträgliche Hinweispflichten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mandatsende und nachträgliche Hinweispflichten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Auch die geltend gemachte Divergenz zu dem Senatsurteil vom 7. Februar 2008 (IX ZR 149/04, NJW 2008, 2041 Rn. 36) besteht nicht.
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Die behauptete Divergenz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1978 (VI ZR 115/77, NJW 1979, 264 ff) ist nicht gegeben.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Willkür liegt nur vor, wenn die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Willkür liegt nur vor, wenn die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f).
  • BGH, 12.03.2002 - IX ZR 34/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Dass später noch das Vergleichsprotokoll übersandt wurde und das Landgericht den Streitwert festsetzte, steht der Annahme des Berufungsgerichts nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - IX ZR 34/01, Rn. 2 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 187/09

    Auslegung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als ein Recht mit der eigenen

    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht, wie vorliegend gegeben, mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f; BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 169/09, Rn. 3 nv).
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