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   BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16   

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https://dejure.org/2016,51366
BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,51366)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,51366)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,51366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiserhebung und Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abgrenzung der Inaugenscheinnahme von dem Vorhalt oder der Verlesung einer Urkunde

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer falschen Urkunde im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abgrenzung der Inaugenscheinnahme von dem Vorhalt oder der Verlesung einer Urkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen einer falschen Urkunde im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an das Vorliegen einer falschen Urkunde im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abgrenzung der Inaugenscheinnahme von dem Vorhalt oder der Verlesung einer Urkunde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die vorgehaltene Urkunde ist nicht in Augenschein genommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gefälschte Urkunde - und der unterbliebene Augenschein

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorhalt und Verlesung ersetzen keine Inaugenscheinnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Dies gilt selbst für den Fall, dass die früher verhängte Strafe zwischenzeitlich erledigt sein sollte, weil insoweit die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, NStZ-RR 2011, 306 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Zurückprojizierung)

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Deshalb ist das Urteil vom 15. April 2013 als auf die Entscheidung vom 26. Oktober 2010 zurückprojiziert zu behandeln, so dass es keine Zäsur bilden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll;

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
    Dies gilt selbst für den Fall, dass die früher verhängte Strafe zwischenzeitlich erledigt sein sollte, weil insoweit die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, NStZ-RR 2011, 306 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung

    Nur wenn die Strafkammer den (genauen) Wortlaut der Unterlagen im Urteil zitiert hätte, käme in Betracht, dass diese förmlich im Wege des Urkundenbeweises zu verlesen (vgl. insbesondere § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO, wonach der Vorsitzende zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Selbstleseverfahrens zu protokollieren hat, dass die Richter vom "Wortlaut" der Urkunden Kenntnis genommen haben) und nicht in Augenschein zu nehmen waren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 und vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16 Rn. 5; je mwN).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

    Die "Inaugenscheinnahme eines Schriftstücks ist nicht geeignet, dessen Inhalt zu beweisen, da dieser auf das äußere Erscheinungsbild der Urkunde und nicht auf dessen Inhalt abzielt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    b) Dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 28. Januar 2021 kommt keine Zäsurwirkung zu, da die letzte dort abgeurteilte Tat auf den 22. Juli 2018 datiert, dieses auf die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel vom 6. September 2018 zurückzuprojizieren und damit gesamtstrafenrechtlich "verbraucht" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16, NStZ-RR 2017, 74).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21

    Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit,

    Dies hat zur Folge, dass das Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne gesamtstrafenrechtlich verbraucht ist und deshalb keine weitere Zäsurwirkung entfalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16; Beschluss vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 mwN).
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