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   BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15   

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https://dejure.org/2016,34722
BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15 (https://dejure.org/2016,34722)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - IX ZB 84/15 (https://dejure.org/2016,34722)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15 (https://dejure.org/2016,34722)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO
    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für das beabsichtigte Rechtsmittel durch gerichtlichen Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht

  • IWW

    § 234 ZPO, § ... 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 ZPO, § 233 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 2, 3 ZPO, § 139 ZPO, § 577 Abs. 4 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung ; Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Rückgewährbegehren von Gesellschaftsanteilen zur ...

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für das beabsichtigte Rechtsmittel durch gerichtlichen Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung; Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Rückgewährbegehren von Gesellschaftsanteilen zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der PKH-Antrag für die Berufung - und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 482
  • FamRZ 2017, 49
  • WM 2016, 2150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZB 102/08

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei zu erwartender Ablehnung eines innerhalb

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Muss die Partei aufgrund eines gerichtlichen Hinweises mit der Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs rechnen, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zugang des Hinweises (BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 102/08, NJW 2009, 854 Rn. 11 f; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 4 f; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14

    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Muss die Partei aufgrund eines gerichtlichen Hinweises mit der Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs rechnen, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zugang des Hinweises (BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 102/08, NJW 2009, 854 Rn. 11 f; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 4 f; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Hat sie beim zuständigen Gericht fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht, kann sie zunächst darauf vertrauen, alles ihr Zumutbare zur Behebung des Hindernisses unternommen zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 9).
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Wird der Partei dagegen eine Frist zur Vervollständigung ihrer Angaben gesetzt, kann sie auf eine Bewilligung vertrauen, wenn sie der Auflage nachkommt; andernfalls endet ihr rechtlich geschütztes Vertrauen mit dem ergebnislosen Ablauf der gesetzten Frist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 12).
  • BGH, 08.01.2016 - I ZB 41/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gesonderte Anfechtung der Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Hat sie beim zuständigen Gericht fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht, kann sie zunächst darauf vertrauen, alles ihr Zumutbare zur Behebung des Hindernisses unternommen zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 9).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
    Muss die Partei aufgrund eines gerichtlichen Hinweises mit der Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs rechnen, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zugang des Hinweises (BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 102/08, NJW 2009, 854 Rn. 11 f; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 4 f; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8).
  • BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag

    Anders kann es liegen, wenn sich das Berufungsgericht - wie hier nicht - bereits mit der Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels befasst hat, etwa im Rahmen einer Entscheidung nach § 78b ZPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 10; vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87, FamRZ 1988, 1152 unter II 2 b).

    Die Partei muss nicht schon dann mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen, wenn das Berufungsgericht im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen die erstinstanzliche Ablehnung von Prozesskostenhilfe einen für sie nachteiligen Rechtsstandpunkt vertreten hat (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15 aaO).

  • BGH, 25.04.2019 - III ZB 104/18

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Braucht eine Partei nach diesen Grundsätzen nicht mit der Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe zu rechnen, entfällt das einen Verschuldensvorwurf im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO ausschließende Vertrauen im allgemeinen erst mit der Zustellung des Beschlusses, durch den das Gericht Prozesskostenhilfe ablehnt; die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO beginnt dann regelmäßig nach einem Zeitraum von drei bis vier Tagen, innerhalb dessen die Partei überlegen kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten einlegen will (zB BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822 Rn. 16 und vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 9).

    Anderenfalls endet der Vertrauensschutz mit dem Ablauf der gesetzten Frist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 12 und vom 22. September 2016, aaO Rn. 10).

  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 8/18

    Beauftragung eines vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der

    Der angefochtene Beschluss erschwert dem Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 5).
  • BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20

    Vertrauen in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung bei

    Der angefochtene Beschluss erschwert der Klägerin den Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 5).
  • BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

    Der angefochtene Beschluss erschwert der Antragsgegnerin den Zugang zur Beschwerdeinstanz unter Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 5).
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