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   BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19   

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https://dejure.org/2020,33442
BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19 (https://dejure.org/2020,33442)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2020 - VI ZR 476/19 (https://dejure.org/2020,33442)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19 (https://dejure.org/2020,33442)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann sind alte Nachrichten in Online-Pressearchiven zu löschen? / Recht auf Vergessenwerden

  • IWW
  • rewis.io

    Zulässigkeit des Vorhaltens von Altmeldungen im Online-Archiv eines Presseorgans

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit des Vorhaltens von Altmeldungen im Online-Archiv eines Presseorgans (Fortgang des Verfahrens nach der Entscheidung BVerfGE 152, 152 [Recht auf Vergessen I])

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Löschungsverlangen bzgl. Altberichterstattung in Online- Pressearchiv

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfügbarkeit von Altmeldungen in Online-Pressearchiven

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Altmeldungen im Online-Archiv eines Presseorgans - Haftung des Inhalteanbieters nicht subsidiär gegenüber der Inanspruchnahme des Suchmaschinenbetreibers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    "Recht auf Vergessen I": BGH verweist nach neuerlicher Befassung zurück an OLG

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Bericht über Morde im Jahr 1981: Unterlassung der Namensnennung des Täters im Online-Archiv eines Presseorgans

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19

    Wann sind alte Nachrichten in Online-Pressearchiven zu löschen? / Recht auf

    BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

    OLG Hamburg, 01.11.2011 - 7 U 49/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Apollonia (Kriminalfall)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1443
  • GRUR 2020, 1344
  • WM 2021, 750
  • MMR 2021, 43
  • afp 2020, 494
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.05.2022 - VI ZR 832/20

    Datenschutzgrundverordnung: Auslistungsanspruch eines verurteilten Mörders gegen

    Schließlich fällt entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung die Abwägung nicht deshalb zu Gunsten der Beklagten aus, weil dem Kläger die Inanspruchnahme des Verantwortlichen des Online-Archivs möglich und zumutbar wäre sowie - so die Revisionserwiderung - bei diesem Vorgehen die Beklagte nicht gegenüber anderen Betreibern von Internet-Suchmaschinen benachteiligt würde und zudem der Kläger umfassender vor Suchanfragen geschützt wäre (vgl. dazu BVerfGE 152, 216 Rn. 114, 118 f.; 152, 152 Rn. 132 ff.; Senat, Urteile vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 285 Rn. 38 f.; vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494).
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Zulässigkeit ehrbeeinträchtigender Äußerungen in Onlinearchiven

    Denn in diesem Fall hat die Presse bei der ursprünglichen Veröffentlichung bereits die für sie geltenden Maßgaben beachtet und kann daher im Grundsatz verlangen, sich nicht erneut mit dem Bericht und seinem Gegenstand befassen zu müssen (vgl. BVerfGE 152, 152 Rn. 112 f., 115, 127, 130; BVerfG [K], AfP 2020, 302 Rn. 10; NJW 2020, 1793 Rn. 10; Senat, Urteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 Rn. 10).

    Zumutbar sind einschränkende Maßnahmen gegenüber der unbehinderten und unveränderten Bereitstellung von ursprünglich zulässigen Presseberichten in Online-Archiven nur, wenn deren Folgen für die Betroffenen besonders gravierend sind und sie damit eine solche Bereitstellung über Einzelfälle hinaus nicht schon grundsätzlich in Frage stellen (vgl. BVerfGE 152, 152 Rn. 101 ff., 107, 112 f., 114, 121 ff., 125, 130, 153; BVerfG [K], AfP 2020, 302 Rn. 11; NJW 2020, 1793 Rn. 11; Senat, Urteile vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 Rn. 11; vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 16, 24 f.).

  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20

    Löschung einer Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans

    Doch ist die Interessenlage im Übrigen im vorliegenden Fall schon im Ausgangspunkt eine andere als in den zuletzt vom Senat (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 mwN) und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, AfP 2020, 302 mwN) zur Frage der Online-Archive entschiedenen Fällen.

    (6) Bei dieser Sachlage kommt es entgegen der Auffassung der Revision nicht darauf an, ob die Auffindbarkeit der Gegendarstellung für den Internetnutzer durch weitere Maßnahmen, etwa die weitergehende Sperrung für den Zugriff von gängigen Suchmaschinen und der eigenen Suchfunktion auf der Webseite der Beklagten, weiter reduziert werden kann (vgl. hierzu für den Fall der ursprünglich rechtmäßigen Berichterstattung Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 Rn. 11 ff.; BVerfG, AfP 2020, 302 Rn. 11; jeweils mwN).

  • OLG Hamm, 24.11.2022 - 4 U 88/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; "Recht auf Vergessen"

    Auch dies verlangt - nicht anders als bei sonstigen Eingriffen in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - einen einzelfallbezogen umfassenden Ausgleich zwischen den im Zeitpunkt des Löschungsverlangens bestehenden gegenläufigen grundrechtlich geschützten Interessen (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13 -, juris, Rdnrn. 115, 116; BGH, Urteil vom 22.09.2020 - VI ZR 476/19 -, juris, Rdnr. 10).

    (1) Die ursprüngliche Zulässigkeit eines Presseberichts ist ein wesentlicher Faktor, der ein gesteigertes berechtigtes Interesse von Presseorganen begründet, diese Berichterstattung ohne erneute Prüfung oder Änderung der Öffentlichkeit dauerhaft verfügbar zu halten (BGH, Urteil vom 22.09.2020 - VI ZR 476/19 -, juris, Rdnr. 10).

    Steht - wie im vorliegenden Falle - die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der Berichterstattung nicht im Streit, sind bei der vorzunehmenden Abwägung insbesondere die Schwere der aus der trotz der verstrichenen Zeit andauernden Verfügbarkeit der Information drohenden Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung, die Einbindung zurückliegender Ereignisse in eine Folge weiterer hiermit einen Zusammenhang bildender Vorkommnisse sowie das zwischenzeitliche Verhalten des Betroffenen, die fortdauernde oder verblassende konkrete Breitenwirkung der beanstandeten Presseveröffentlichung, die Priorität, mit der die Information im Netz von Suchmaschinen kommuniziert wird sowie das generelle Interesse der Allgemeinheit an einer dauerhaften Verfügbarkeit einmal zulässig veröffentlichter Informationen und das grundrechtlich geschützte Interesse von Inhalteanbietern an einer grundsätzlich unveränderten Archivierung und Zurverfügungstellung ihrer Inhalte angemessen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22.09.2020 - VI ZR 476/19 -, juris, Rdnr. 11).

    a) Es kann dahinstehen, ob das Hilfsbegehren des Klägers schon allein deshalb unbegründet ist, weil der Kläger - auch auf entsprechende Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung - nichts dazu vorgetragen hat, welche konkreten technischen Möglichkeiten es überhaupt gibt, um die Auffindbarkeit von Internetseiten für Internet-Suchmaschinen einzuschränken (vgl. zur Notwendigkeit konkreter Feststellungen hierzu: BGH, Urteil vom 22.09.2020 - VI ZR 476/19 -, juris, Rdnr. 13).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Es wäre dabei jedenfalls in den Blick zu nehmen, dass dem damit verbundenen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht angesichts der durch das Internet ermöglichten allgemeinen Verfügbarkeit des Berichts eine ganz erhebliche Intensität zukommt (BGH, Urteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, juris Rn. 10).
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