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   BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22   

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https://dejure.org/2022,30182
BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22 (https://dejure.org/2022,30182)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2022 - V ZB 8/22 (https://dejure.org/2022,30182)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2022 - V ZB 8/22 (https://dejure.org/2022,30182)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 9 Nr. 1 ZVG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 1010 Abs. 1 BGB, § 864 Abs. 2 ZPO, § 9 ZVG, § 43 Abs. 1, § 105 Abs. 2 Satz 1 ZVG, § 59 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 67 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 71 Abs. 1, 2 ZVG, § 63 Abs. 2 ZVG, § 88 Satz 1 ZVG, § 97 Abs. 1 ZVG, § 10 Abs. 1 ZVG, § 9 Nr. 1 Alt. 2 ZVG, § 9 Nr. 2 ZVG, § 754 BGB, § 747 Satz 1 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 44 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG, §§ 755, 756 BGB, § 1010 BGB, § 1181 Abs. 2 BGB, § 1192 Abs. 1 BGB, § 63 ZVG, § 577 Abs. 5 ZPO, §§ 91 ff. ZPO, Nr. 2243 KV GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 9 Nr. 1; BGB § 1010 Abs. 1
    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils bei Grundstücken

  • Wolters Kluwer

    Stellung der Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Zwangsvollstreckung in den Bruchteil eines Grundstücks; Lastung einer Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 9 Nr. 1
    Eigentümer übriger Miteigentumsanteile als Beteiligte bei Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils/Bruchteils an einem Grundstück (Teilungsversteigerung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 9 Nr. 1
    A) In dem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile nicht schon wegen ihrer Stellung als Miteigentümer als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen. b) Die übrigen ...

  • rechtsportal.de

    ZVG § 9 Nr. 1
    Stellung der Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Zwangsvollstreckung in den Bruchteil eines Grundstücks; Lastung einer Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Miteigentümer bei Zwangsversteigerung Beteiligte?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Miteigentümer am Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils eines anderen Miteigentümers nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte sind

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils - und die übrigen Miteigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligter i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG setzt tatsächliche Betroffenheit voraus (IVR 2023, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1530
  • MDR 2022, 1564
  • NZM 2023, 180
  • WM 2022, 2234
  • Rpfleger 2023, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31).

    Ob sie auch dann zu beteiligen sind, wenn dies nicht der Fall ist, hat er ausdrücklich offengelassen (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 9).

    Denn auch für den weiteren Miteigentümer ist jedenfalls ein Recht mit engem Bezug zum Versteigerungsgegenstand im Grundbuch eingetragen, nämlich sein ideeller Anteil an dem Grundstück im sachenrechtlichen Sinne; sein Recht und sein Interesse gehen also aus dem Grundbuch hervor (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 10).

    Dies rechtfertigt es, ihnen die Beteiligtenstellung nach § 9 Nr. 1 ZVG zuzubilligen und ihnen hierdurch zu ermöglichen, durch geeignete Anträge - etwa nach § 63 ZVG - auf einen möglichst hohen Erlös hinzuwirken (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 11; zustimmend Böttcher, ZVG, 7. Aufl., § 9 Rn. 8b; krit. Schneider in Schneider, ZVG, § 9 Rn. 19; siehe zur Versteigerung eines Miteigentumsanteils auch Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, ZfIR 2019, 147 Rn. 20).

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 138/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei Bruchteilseigentum: Abwendung der Wirkungen

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Dies rechtfertigt es, ihnen die Beteiligtenstellung nach § 9 Nr. 1 ZVG zuzubilligen und ihnen hierdurch zu ermöglichen, durch geeignete Anträge - etwa nach § 63 ZVG - auf einen möglichst hohen Erlös hinzuwirken (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 11; zustimmend Böttcher, ZVG, 7. Aufl., § 9 Rn. 8b; krit. Schneider in Schneider, ZVG, § 9 Rn. 19; siehe zur Versteigerung eines Miteigentumsanteils auch Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, ZfIR 2019, 147 Rn. 20).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten des Teilungsversteigerungsverfahrens in einem auf die Beteiligung Dritter nach § 9 ZVG bezogenen Beschwerdeverfahren nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (vgl. zu auf die Wertfestsetzung bezogenen Beschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/19, WM 2020, 938 Rn. 15).
  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/19

    Mobilheim als fester Bestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten des Teilungsversteigerungsverfahrens in einem auf die Beteiligung Dritter nach § 9 ZVG bezogenen Beschwerdeverfahren nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (vgl. zu auf die Wertfestsetzung bezogenen Beschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/19, WM 2020, 938 Rn. 15).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Dieses Verfahrensgrundrecht begünstigt jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227, 233; 89, 390âEUR†f.; 101, 404; vgl. auch Hömig/Wolff/Heinrich Amadeus Wolff, 13. Aufl., GG Art. 103 Rn. 4).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Insoweit werden sie vollstreckungsrechtlich wie mehrere Grundstücke behandelt (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 7).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

    Auszug aus BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22
    Allerdings folgte die Beteiligtenstellung des Miteigentümers in diesem Fall unmittelbar aus dem Wortlaut der Norm, weil eine solche Grundschuld für den jeweils anderen Miteigentümer Fremdgrundschuld ist und damit ein zu dessen Gunsten im Grundbuch eingetragenes Recht (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 1974 - V ZR 72/73, Leitsatz und juris Rn. 15, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1975, 445).
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