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   BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63   

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BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63 (https://dejure.org/1963,5206)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1963 - 1 StR 370/63 (https://dejure.org/1963,5206)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 370/63 (https://dejure.org/1963,5206)
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  • BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63
    Daß sie das nicht unter Berufung auf § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO ausdrücklich aussprach, darin ist bei der hier gegebenen Sachlage kein Rechtsfehler zu finden (vgl. dazu BGHSt 11, 383).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63
    Auf sich beruhen kann, ob die Strafkammer den Jugendsachverständigen zur Frage der Glaubwürdigkeit des Kindes vernehmen durfte, ohne daß das Vormundschaftsgericht gegen den Angeklagten als Vater eine Maßnahme nach § 1666 BGB getroffen hatte und ohne daß die Mutter und Gerda über ihr Recht, die Untersuchung auf Zeugentüchtigkeit zu verweigern, richerlich belehrt worden waren (siehe dazu §§ 1626, 1629 Abs. 2, 1676 BGB und BGHSt 12, 235; 13, 394, 396 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]; 14, 21) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63
    Auf sich beruhen kann, ob die Strafkammer den Jugendsachverständigen zur Frage der Glaubwürdigkeit des Kindes vernehmen durfte, ohne daß das Vormundschaftsgericht gegen den Angeklagten als Vater eine Maßnahme nach § 1666 BGB getroffen hatte und ohne daß die Mutter und Gerda über ihr Recht, die Untersuchung auf Zeugentüchtigkeit zu verweigern, richerlich belehrt worden waren (siehe dazu §§ 1626, 1629 Abs. 2, 1676 BGB und BGHSt 12, 235; 13, 394, 396 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]; 14, 21) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63
    Auf sich beruhen kann, ob die Strafkammer den Jugendsachverständigen zur Frage der Glaubwürdigkeit des Kindes vernehmen durfte, ohne daß das Vormundschaftsgericht gegen den Angeklagten als Vater eine Maßnahme nach § 1666 BGB getroffen hatte und ohne daß die Mutter und Gerda über ihr Recht, die Untersuchung auf Zeugentüchtigkeit zu verweigern, richerlich belehrt worden waren (siehe dazu §§ 1626, 1629 Abs. 2, 1676 BGB und BGHSt 12, 235; 13, 394, 396 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]; 14, 21) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
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