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BGH, 22.10.1969 - 4 StR 95/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überholen auf einer Bundesautobahn unter Benutzung der rechten "Kriechspur" - Bestimmung des Begriffsinhaltes des "Sonderweges" i.S.d. § 10 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 23, 128
- NJW 1970, 62
- MDR 1970, 160
- DB 1969, 2273
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67
Grundsätze des erlaubten Rechtsüberholens bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - 4 StR 95/69
Nach den vom Senat in der Entscheidung BGHSt 22, 137 ausgesprochenen Grundsätzen dürfen Benutzer der Kriechspur, die wegen einer Verkehrsstauung auf der Normalspur ausnahmsweise einmal schneller fahren können, unter Beachtung der in jener Entscheidung hervorgehobenen besonderen Vorsichtsmaßnahmen, rechts vorbeifahren.
- BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79
Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung …
Diese rechtliche Einordnung hat die Standspur mit der Kriechspur gemein, für die der Senat bereits entschieden hat, daß sie zur Fahrbahn zählt (BGHSt 23, 128, 130). - LG Tübingen, 10.07.2020 - 3 O 20/20
Haftung bei Unfall nach Überfahren eines Radwegs durch Pkw
Diese dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht nutzen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1969 - 4 StR 95/69 - BGHSt 23, 128).