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   BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75   

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https://dejure.org/1975,4624
BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75 (https://dejure.org/1975,4624)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 2 StR 215/75 (https://dejure.org/1975,4624)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75 (https://dejure.org/1975,4624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Auswahl eines Schöffen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 89/54

    Hilfsgeschworener nach Wegfall eines Hauptgeschworenen - Rüge nicht

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75
    Für die nunmehr wegen Fortdauer der früheren Beanspruchung allein noch in Betracht kommende Verhinderung im Einzelfall wäre dann jedoch der an bereiter Stelle stehende Hilfsschöffe, also derjenige Hilfsschöffe heranzuziehen gewesen, der in der Hilfsschöffenliste auf den zuletzt einberufenen Hilfsschöffen folgte, demnach auf jeden Fall nicht der im maßgeblichen Zeitpunkt an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehende und mit seiner Übernahme in die Liste der Hauptschöffen zu streichende Hilfsschöffe Jürgen Scholl (BGHSt 6, 117).
  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75
    Unter diesen Umständen ist im Gegensatz zum Vorbringen der Revision die Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main über den Beginn der Ausschlußfrist auf jeden Fall vertretbar und läßt sich ein eindeutiger Gesetzesverstoß so wenig wie ein willkürlicher Eingriff in die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts feststellen (BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 25, 66, 72).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75
    Unter diesen Umständen ist im Gegensatz zum Vorbringen der Revision die Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main über den Beginn der Ausschlußfrist auf jeden Fall vertretbar und läßt sich ein eindeutiger Gesetzesverstoß so wenig wie ein willkürlicher Eingriff in die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts feststellen (BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 25, 66, 72).
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Ebenso wie es das Recht des Angeklagten ist, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen (BGHSt 20, 281, 282; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75) und darüber hinaus die Tat zu leugnen (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76), kann ihm von Rechts wegen auch nicht verwehrt sein, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden.
  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 592/75

    Zulässigkeit zur Heranziehung eines Gutachters zur Beurteilung der

    Das Schweigen der Angeklagten über den Zweck der Veräußerung der Geschäftsanteile (UA S. 18) nötigte das Gericht auch nicht, besondere, von diesen selbst nicht vorgebrachte Umstände, für die es an einem begründeten Anhalt fehlte, zu ihren Gunsten zu unterstellen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75 -).
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