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   BGH, 22.10.1991 - X ARZ 11/91   

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https://dejure.org/1991,2905
BGH, 22.10.1991 - X ARZ 11/91 (https://dejure.org/1991,2905)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1991 - X ARZ 11/91 (https://dejure.org/1991,2905)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - X ARZ 11/91 (https://dejure.org/1991,2905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand - Erbschaft - Klage auf Ausgleichung - Miterbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2057 a; ZPO § 27
    Gerichtsstand der Erbschaft bei Klage auf Miterbenausgleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2057a; ZPO § 27
    Gerichtsstand für die Klage auf Ausgleichung unter Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 364
  • MDR 1992, 587
  • FamRZ 1992, 167
  • DB 1992, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.2021 - IV ZR 269/20

    Unzulässigkeit der Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der tatsächlich

    § 2057a BGB gehört vielmehr zu den die Auseinandersetzung unter Miterben betreffenden Regelungen nach den §§ 2050 ff. BGB, wie bereits die Stellung dieser Norm im Gesetz zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - X ARZ 11/91, FamRZ 1992, 167 unter II [juris Rn. 5]).
  • OLG Bremen, 08.09.2021 - 5 AR 3/21

    Zuständiges Gericht im Verfahren auf Herbeiführung einer gerichtlichen

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus der von dem Antragsteller für seine Auffassung bemühten Entscheidung des BGH vom 22.10.1991 (Beschl., X ARZ 11/91 = NJW 1992, 364), denn dort ging es um die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für einen Anspruch aus § 2057a BGB, einem Anspruch, der einen im Rahmen der Auseinandersetzung zu berücksichtigenden Abrechnungsposten betrifft und damit unmittelbar die Auseinandersetzung unter den Miterben befördert.
  • OLG Schleswig, 06.05.2022 - 2 AR 7/22

    Örtliche Zuständigkeit bei Streit über Vermächtnisanordnung

    Unerheblich ist dabei, ob der zugrundeliegende Anspruch im Wege der Leistungsklage geltend gemacht oder seine Berücksichtigung im Wege der Feststellungsklage erzwungen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - X ARZ 11/91 -, Rn. 5, juris).
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