Rechtsprechung
BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorsatz - Schußwaffengebrauch - Versuch - Notwehr - Dauerdelikt - Klammerwirkungt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22, § 32, § 33, § 52, § 53, § 212, 223 a
Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei Notwehrprovokation - Konkurrenzverhältnis zwischen Dauerdelikt und Einzeltaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 133
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters …
Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 297 f. m.w.Nachw.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15). - BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auf ein Vorgehen aus Haß, Zorn, Empörung oder Kampfeseifer ist § 33 StGB nicht anzuwenden (…BGH GA 1969, 23, 24; BGH NStZ 1993, 133;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 33 Rdn. 4;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 33 Rdn. 3, jew. m.w.Nachw.;… differenzierend Spendel in LK 11. Aufl. § 33 Rdn. 68).
- LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14
Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch
Der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales bedarf es hierfür nicht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; NStZ 2014, 447; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).Es genügt vielmehr, dass der Täter solche Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes vorgelagert sind und unmittelbar in die straftatbestandliche Handlung einmünden (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).
Der Versuch einer Straftat erstreckt sich damit auch auf Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1986, 20; NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).
Voraussetzung ist, dass der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und der Täter objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 1999, 395; NStZ 2001, 415; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw. ). - LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
Abgrenzung von versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei mittelbarer …
Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (vgl. BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.). - OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20
Diebstahl, Versuch, Gewahrsambruch, Unmittelbares Ansetzen
Es genügt vielmehr, dass der Täter solche Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes vorgelagert sind und unmittelbar in die tatbestandliche Handlung einmünden (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; NStZ 2014, 447; NJW 2014, 1463; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392); OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585). - LG Bochum, 27.04.2012 - 1 KLs 43/11 Aber auch eine konkrete Gewichtung der Verstöße nach ihrem Unrechtsgehalt (BGH, NStZ 1993, 133, 134) führte zu keinem anderen Ergebnis.
- BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
Freilich könne das Dauerdelikt nicht verschiedene andere Taten, die bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise jeweils schwerer wiegen als dieses, zur Tateinheit verklammern (NStZ 1993, 133 f.). - OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96 Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .