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   BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98   

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https://dejure.org/1998,4448
BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98 (https://dejure.org/1998,4448)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 StR 331/98 (https://dejure.org/1998,4448)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 StR 331/98 (https://dejure.org/1998,4448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98
    Der Generalbundesanwalt hat weiter ausgeführt, daß "die Diagnose, beim Beschwerdeführer liege Eifersuchtswahn in der Gestalt einer 'krankhaften seelischen Störung' i.S.v. § 20 StGB vor, durch die tatrichterlichen Feststellungen angesichts der Notwendigkeit der Abgrenzung von nicht-wahnhaften, pathologischen Formen von Eifersucht (vgl. dazu die Anm. von Winckler und Foerster in NStZ 1998, 297 ff. zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1997 - 4 StR 193/97) nicht ausreichend belegt" erscheint.
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98
    Schon deshalb hätte es aber einer umfassenden Würdigung aller der Tat vorausgehenden, ihr innewohnenden und nachfolgenden Umstände bedurft (vgl. BGH NStZ 1998, 296 m.Anm. Winckler/Foerster NStZ 1998, 297 ff. und Blau JR 1998, 207 ff.).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 297/88
    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98
    Denn die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt die positiven Feststellungen einer zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB voraus (vgl. u.a. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98
    Denn die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt die positiven Feststellungen einer zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB voraus (vgl. u.a. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87

    Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98
    Denn die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt die positiven Feststellungen einer zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB voraus (vgl. u.a. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21

    Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

    Die erforderliche umfassende Erörterung und Würdigung der Befundtatsachen, im Rahmen derer namentlich auch zu erörtern gewesen wäre, ob nur eine keiner Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB unterfallende pathologisch akzentuierte Eifersucht vorgelegen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 3 StR 331/98, NStZ-RR 1999, 137; Winckler/Foerster, NStZ 1998, 297, 298), lassen das Gutachten und damit auch das Urteil vermissen.
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