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   BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99   

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https://dejure.org/1999,37841
BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 3 StE 15/93-1 (4-Ref. 5), StB 4/99 (https://dejure.org/1999,37841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 359 Nr. 5 StPO
    Anforderungen an ein Beweismittel für die Wiederaufnahme des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederaufnahmeantrag - Schlüssigkeitsprüfung - Neues Beweismittel - Neue Tatsachen - Beweiswürdigung - Hilfsbeweisantrag

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Wiederaufnahmeantrag; Schlüssigkeitsprüfung; Neues Beweismittel; Neue Tatsachen; Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5; ; StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5, § 368
    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 13.01.1999 - StB 13/98

    BGH bestätigt Ablehnung der Wiederaufnahme des Spionageprozesses gegen Karl

    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93
    Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Eingeschränkt wird der Grundsatz der Richtigkeitsunterstellung dahingehend, dass sich die Prüfung der Erheblichkeit nicht in einer "abstrakten Schlüssigkeitsprüfung" erschöpft, sondern ein neues Beweismittel auch bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert bzw. seine Beweiskraft zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGH NStZ 2000, 218; BGH NJW 1977, 59; LR-Gössel § 368 Rn. 23 ff.; KK-StPO/Schmidt § 368 Rn. 10 m.w.N.; Schmitt aaO. § 368 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Auch ist das angerufene Gericht dabei nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern kann das im Antragsvorbringen benannte neue Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen konkreten Beweiswert - nicht jedoch auf die inhaltliche Richtigkeit - hin überprüfen, soweit dies ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGH NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; BGHSt 17, 303 f. BVerfG, NJW 1995, 2024 f.; StV 2003, S. 225 f.; Senat, Beschluss vom 08.12.2004, 1 Ws 351/04).
  • LG Arnsberg, 05.02.2019 - 2 KLs 6/19
    (BGH, Beschluss vom 22.10.1999 - 3 StE 15/93-1 - StB 4/99, NStZ 2000, 218).
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

    Die Prüfung der Frage, ob das Beweismittel zur Erreichung des Wiederaufnahmeziels geeignet ist, beschränkt sich jedoch nicht auf die Schlüssigkeit des Vorbringens, sondern umfasst eine gewisse Wertung der Beweiskraft der genannten Beweismittel, soweit sie ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGHSt 17, 303, 304; BGH NStZ 2000, 218).
  • KG, 29.08.2008 - 1 AR 1069/08

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

    Die Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BGH NStZ 2000, 218; Senat, Beschluss vom 14. September 2001 - 4 Ws 123/01 - KG, Beschluss vom 03. Dezember 2002 - 5 Ws 595/02 - jeweils m.w.N.).
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