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   BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04   

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https://dejure.org/2004,1259
BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,1259)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2004 - V ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,1259)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - V ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,1259)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelungsgehalt des § 513 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO); Folgen einer Klageerweiterung hinsichtlich der erneuten Durchführung eines landesrechtlich für die ursprüngliche Klage erforderlichen Schlichtungsverfahrens; Vorliegen einer Beschwer bei Entscheidung auf ...

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 513; ; ZPO (2002) § 281; ; EGZPO § 15a; ; BadWürttSchlG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BadWürttSchlG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2e; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der Rechtsstreitigkeit über Ansprüche wegen im Nachbarrechtsgesetz geregelter Rechte nach dem BadWürttSchlG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur außergerichtlichen Streitschlichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG - Gießen von Balkonblumen zur Unzeit - Unterlassungsanspruch

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 501
  • MDR 2005, 265
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Ist aber ein nach dem BbgSchlG vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Erhebung der Klage durchgeführt worden, macht eine dann im Verlauf des Rechtsstreits erhobene zulässige Widerklage einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht mehr erforderlich ( BGH , Urteil vom 22.10.2004, Az.: V ZR 47/04, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 501 ff.; LG Saarbrücken , Urteil vom 2611.2020, Az.: 10 S 39/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 33562; AG Ratzeburg , Urteil vom 04.02.2005, Az.: 7 C 41/04, u.a. in: NJOZ 2005, Seite 1915 ).
  • LG Dortmund, 08.06.2017 - 1 S 451/15

    Rauchen auf der Terrasse nur nach Stundenplan!

    Überdies ist anerkannt, dass eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht erforderlich macht, wenn hinsichtlich des ursprünglichen schlichtungsbedürftigen Antrags ein Schlichtungsversuch erfolgt ist (BGH, Urt. v. 22.10.2004 - V ZR 47/04 Rn. 21, zitiert nach juris).
  • LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13

    Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger": Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

    Denn ist ein vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch bzgl. der auf diese Weise neu eingeführten Streitgegenstände grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.2004, Az: V ZR 47/04).
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