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   BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04   

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https://dejure.org/2004,8655
BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04 (https://dejure.org/2004,8655)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2004 - V ZR 7/04 (https://dejure.org/2004,8655)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - V ZR 7/04 (https://dejure.org/2004,8655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 238
  • BauR 2005, 436 (Ls.)
  • BauR 2005, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 24.08.2000 - 9 U 3511/99

    Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04
    Auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß die Kosten für die Errichtung von Entwässerungsanlagen Erschließungskosten sind (BGHZ 115, 311, 321; OLG Dresden, BauR 2001, 1283; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2003, 204).
  • OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01

    Zum Begriff der Erschliessungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04
    Auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß die Kosten für die Errichtung von Entwässerungsanlagen Erschließungskosten sind (BGHZ 115, 311, 321; OLG Dresden, BauR 2001, 1283; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2003, 204).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04
    Auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß die Kosten für die Errichtung von Entwässerungsanlagen Erschließungskosten sind (BGHZ 115, 311, 321; OLG Dresden, BauR 2001, 1283; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2003, 204).
  • LG Darmstadt, 18.12.2013 - 17 O 44/12

    Gewerbegrundstückkauf - Umfang der Pflicht zur Erschließung

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören zu den Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 BauGB nicht nur die Anlagen zur verkehrsmäßigen Erschließung und zum Schutz des Baugebietes vor Immissionen, sondern auch die Anlagen zur Versorgung der Grundstücke mit Elektrizität, Wärme und Gas und weitere (BGH, Urteil vom 22.10.2004 - V ZR 7/04, NvWZ 2005, 238; vgl. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, Vorbemerkung vor §§ 123 ff RdNr. 1).
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