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   BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13   

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BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13 (https://dejure.org/2013,43022)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 3 StR 69/13 (https://dejure.org/2013,43022)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13 (https://dejure.org/2013,43022)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vollendete Hehlerei bei Ausbleiben eines Absatzerfolgs

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet die Rechtsprechungsänderung des BGH zum "Absatzerfolg" für die Absatzhilfe?

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Rechtsprechung zur Frage der Notwendigkeit eines Absatzerfolges im Rahmen des § 259 StGB - Ende eines langjährigen Streits? (Igor Sorge; ZJS 2016, 33)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 40
  • NJW 2014, 951
  • StV 2015, 115
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).

    Ihr Anliegen ist es, befürchtete Strafbarkeitslücken zu vermeiden, die bei einem Abstellen auf einen Absatzerfolg entstehen könnten (so ausdrücklich Wessels/Hillenkamp, aaO), und die deswegen als besonders misslich angesehen werden, weil die Hehlerei in Form des Absetzens durch das Schaffen von Anreizen zur Begehung von (weiteren) Diebstahlstaten als besonders gefährlich gelten müsse (in diese Richtung Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).

  • RG, 20.12.1881 - 2967/81

    Gehört zur Vollendung des durch den §. 259 St.G.B.'s vorgesehenen Vergehens, daß

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Ein weiteres Argument für das Reichsgericht war die fehlende Strafbarkeit des Versuchs (RGSt 5, 241, 242 f.; RGSt 40, 199; RGSt 55, 58, 59; RGSt 56, 191 f.).

    Von diesem Verständnis ging auch das Reichsgericht aus, das den Verzicht auf den im Absatzbegriff enthaltenen Erfolg - wie dargelegt - allein aus der Handlungsformulierung des Mitwirkens herleitete (RGSt 5, 241, 242 f.).

  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Zwar entschied der 2. Strafsenat unter Bezugnahme auf den Wortlaut zunächst (Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698, 1699), dass die Tathandlung des Absetzens nur bei Eintritt eines Absatzerfolges vollendet sei.
  • BGH, 21.08.2013 - 1 ARs 6/13

    Hehlerei (Anforderungen an das Absetzen: Absetzerfolg; Absatzhilfe);

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Der Auffassung des Senats haben sich die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (1. Strafsenat: Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13; 5. Strafsenat: Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 ARs 7/13

    Anfrageverfahren zur Auslegung des vollendeten Absetzens (Absatzhilfe; Taterfolg)

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Der Auffassung des Senats haben sich die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (1. Strafsenat: Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13; 5. Strafsenat: Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Diese Rechtsprechung gab er jedoch bereits wenige Monate später auf Anfrage des 4. Strafsenats wieder auf, der unter Verweis auf den "eindeutigen" Gesetzgeberwillen an der bisherigen Auslegung festhielt (Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76, BGHSt 27, 45, 48 ff.).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 ARs 34/13

    Erfordernis eines Absatzerfolges bei der Hehlerei (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Der Auffassung des Senats haben sich die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (1. Strafsenat: Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13; 5. Strafsenat: Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 15.08.2013 - 2 ARs 299/13

    Hehlerei (Absetzen; einem Dritten Verschaffen)

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
    Der Auffassung des Senats haben sich die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (1. Strafsenat: Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13; 5. Strafsenat: Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

  • RG, 18.10.1921 - 882/21

    Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines

  • RG, 29.06.1920 - IV 599/20

    Kann Sachhehlerei nach § 259 StGB. von einem Verkaufskommissionär in der

  • RG, 24.05.1907 - V 1025/06

    Zum Begriffe des "Mitwirkens zum Absatze" im Sinne des § 259 St.G.B.'s.

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Dass eine vollendete Hehlerei durch Absetzen einen Absatzerfolg, mithin eine Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Erwerber, voraussetzt, hat der 3. Strafsenat nach Durchführung eines Anfrageverfahrens durch Beschluss vom 22. Oktober 2013 (3 StR 69/13, BGHSt 59, 40 ff.) tragend entschieden und sowohl in diesem wie in dem Anfragebeschluss vom 14. Mai 2013 (3 StR 69/13, juris Rn. 4) die Erfolgsbezogenheit auch auf die Variante des Absatzhelfens bezogen.
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    aa) Strafgrund der Hehlerei ist in erster Linie die Aufrechterhaltung und Vertiefung der durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 44; Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76, BGHSt 27, 45 f.).

    Mit dieser Zielrichtung dient die Strafvorschrift - wie die Strafrechtsordnung insgesamt - allgemeinen Sicherheitsinteressen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 44; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 202/96, BGHSt 42, 196, 199; zur "Anreizwirkung' insbesondere der Absatzhehlerei vgl. Küper, GA 2015, 129, 137; Altenhain, aaO, S. 256; mit anderem Akzent Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    Die geänderte Rechtsprechung zu § 259 StGB (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40) ist uneingeschränkt auf die Steuerhehlerei zu übertragen.

    Im Verkehr unter Kaufleuten, aus dem der Begriff stammt, würde niemand davon sprechen, dass ein Händler Waren abgesetzt hat, wenn er sich nur vergeblich um den Verkauf bemüht hat (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40).

  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Die davor liegenden (gescheiterten) Absatzbemühungen des Mitangeklagten P. und deren rechtliche Bewertung der Strafkammer als vollendete Hehlerei (zur zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951) sind für die Beurteilung der Beihilfe des Angeklagten ohne Bedeutung, weil er sich an ihnen nicht beteiligt hat.

    c) Der Rechtsfehler führt deshalb - unabhängig davon, dass beim Haupttäter nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951) in Ermangelung eines Absatzerfolges auch bei den übrigen Absatzbemühungen nur noch eine Verurteilung wegen versuchter Hehlerei in Betracht gekommen wäre - zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Änderung des Schuldspruchs.

  • BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen,

    a) Unabhängig davon, dass ein vollendetes Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Absatzerfolg voraussetzt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951), der hier in einigen Fällen nicht eingetreten ist, begegnet die Verurteilung des Angeklagten wegen Hehlerei in der Tatbestandsvariante des Absetzens durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    Bei der letztgenannten Begehungsform wäre die Hehlerei jedoch erst vollendet, wenn die gestohlene Sache tatsächlich abgesetzt ist (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2018, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 42 ff.).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    aa) Ein für die Tatbestandsmerkmale des Absetzens und der Absatzhilfe erforderlicher Absatzerfolg, mithin die entgeltliche Übertragung der Verfügungsgewalt auf einen Erwerber (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40 Rn. 10 ff.; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 15 ff. mwN), ist nicht festgestellt.
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    a) In Fall II.2 ist der für die Absatzhilfe erforderliche Absatzerfolg nicht festgestellt, der eine entgeltliche Übertragung der Verfügungsgewalt auf einen Erwerber voraussetzt (vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228 Rn. 15 ff. mwN; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40 Rn. 10 ff.).
  • OLG Köln, 04.07.2017 - 1 RVs 137/17

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen versuchter Hehlerei

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt zudem auch die (vollendete) Absatzhehlerei in der Form der Absatzhilfe einen Absatzerfolg voraus (BGH NJW 2014, 951 - Tz. 12; s. zur Steuerhehlerei [§ 374 Abs. 1 AO] jüngst BGH NStZ 2017, 359).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 4/19

    Erfordernis eines Absatzerfolges bei Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in

    Denn eine vollendete Absatzhilfe setzt gleichermaßen wie eine vollendete Hehlerei in Form des Absetzens (§ 259 Abs. 1 Variante 3 StGB) den Eintritt eines Absatzerfolges voraus (BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 40, 59, Rn. 10 ff.; vom 13. August 2015 - 2 StR 26/15, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 16, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16, juris Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 26/15

    Hehlerei (Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines Absatzerfolgs); tatrichterliche

  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 343/20

    Eintritt eines Absatzerfolgs als Voraussetzung für die vollendete Absatzhilfe;

  • LG Hagen, 27.03.2023 - 71 KLs 17/22
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