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   BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13   

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https://dejure.org/2013,34115
BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13 (https://dejure.org/2013,34115)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 3 StR 124/13 (https://dejure.org/2013,34115)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 124/13 (https://dejure.org/2013,34115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 19 GÜG; § 3 GÜG; § 1 Nr. 1 GÜG; Art. 2 lit. a VO (EG) Nr. 273/2004; Art. 2 lit. a VO (EG) Nr. 111/2005; Art. 267 AEUV
    Vorlage an den EuGH im Betäubungsmittelstrafrecht (Lieferung von Ephedrin-Tabletten; Grundstoffe; Anwendbarkeit der EU-Richtlinien über Drogenausgangsstoffe auf Arzneimittel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst a Halbs 2 EGV 111/2005, Art 2 Buchst a S 2 EGV 273/2004, Art 1 Nr 2 EGRL 83/2001, § 1 Nr 1 GÜG, § 3 GÜG
    Vorlage an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 463/10

    Vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13
    Da nach den Feststellungen des Landgerichts die legal hergestellten Tabletten jedenfalls in einem Teil der abgeurteilten Fälle zunächst für eine Verwendung als Arzneimittel bestimmt waren, handelt es sich zumindest insoweit um Arzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG (vgl. auch Anlage 1 zu § 1 Nr. 1, § 5 AMVV (BGBl. I 2005 S. 3632 f., 3642); BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, NStZ 2011, 583), so dass für die Strafbarkeit die Reichweite der Ausnahmeregelung maßgeblich ist.

    Dementsprechend sind verschiedene Gerichte - allerdings jeweils ohne nähere Erörterung - davon ausgegangen, dass der Handel mit Ephedrinhydrochlorid sowohl einen Straftatbestand nach dem deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz als auch einen Straftatbestand nach dem deutschen Arzneimittelgesetz verwirklichen und mithin grundsätzlich auch ein Arzneimittel einen Grundstoff im Sinne des Grundstoffüberwachungsgesetzes darstellen könne (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, NStZ 2011, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - OVG 5 N 21.09, juris Rn. 16; s. auch Raum in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 95 Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 5 N 21.09

    Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos); Apotheker;

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13
    Dementsprechend sind verschiedene Gerichte - allerdings jeweils ohne nähere Erörterung - davon ausgegangen, dass der Handel mit Ephedrinhydrochlorid sowohl einen Straftatbestand nach dem deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz als auch einen Straftatbestand nach dem deutschen Arzneimittelgesetz verwirklichen und mithin grundsätzlich auch ein Arzneimittel einen Grundstoff im Sinne des Grundstoffüberwachungsgesetzes darstellen könne (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, NStZ 2011, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - OVG 5 N 21.09, juris Rn. 16; s. auch Raum in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 95 Rn. 9).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13
    Nach der hierzu gegebenen Begründung soll es sich dabei nicht um eine Änderung, sondern lediglich um eine Verdeutlichung oder Klarstellung der Begrifflichkeit handeln (s. COM(2012) 521 final S. 9; COM(2012) 548 final S. 11; Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Abl. EU 2013 Nr. C 76/10 S. 56).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen des Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen anderen Amtssprachen auszulegen (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-298/12 - Confédération paysanne - juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13

    Vorlagebeschluss zu Art. 2 Buchstabe a) der Richtlinie 2001/83/EG (Auslegung von

    Die Notwendigkeit der Auslegung von Art. 2 Buchstabe a) Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und Art. 2 Buchstabe a) Halbsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 hat bereits der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit einem auf Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union gerichteten Beschluss vom 22. Oktober 2013 (3 StR 124/13) wie folgt begründet:.
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