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   BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13   

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https://dejure.org/2013,34240
BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13 (https://dejure.org/2013,34240)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 StR 389/13 (https://dejure.org/2013,34240)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 389/13 (https://dejure.org/2013,34240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 171b GVG a.F.; § 174 Abs. 2, Abs. 3 GVG
    Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Zeitpunkt der Antragsstellung; Information der Verfahrensbeteiligten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171b Abs 2 GVG vom 18.12.1986, § 171b Abs 1 S 2 GVG vom 28.12.1986, § 171b Abs 3 GVG vom 26.06.2013, § 174 Abs 1 S 2 GVG, § 174 Abs 1 S 3 GVG
    Antrag des Zeugen auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz seiner Intimsphäre: Wirksamkeit der Antragstellung außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich eines Antrags auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Zeuginnen in der Hauptverhandlung (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes)

  • rewis.io

    Antrag des Zeugen auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz seiner Intimsphäre: Wirksamkeit der Antragstellung außerhalb der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich eines Antrags auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Zeuginnen in der Hauptverhandlung (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafprozess: Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2001 - 3 StR 239/01

    Öffentlichkeit; Begründung des Ausschlusses der Öffentlichkeit (Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
    Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.; Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall.
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
    Es ist auch in anderen Fällen anerkannt, dass ein Zeuge durch prozessuale Erklärungen außerhalb einer Hauptverhandlung auf deren Inhalt und Ablauf einwirken kann: So kann etwa ein Zeuge, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht, dieses Recht auch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung wirksam ausüben (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
    Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.; Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall.
  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
    Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.; Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall.
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
    Ein Angehöriger, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO umfassend Gebrauch gemacht hat, kann außerhalb derselben sein Einverständnis mit der Beweiserhebung über den Inhalt einer polizeilichen Vernehmung wirksam erklären (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

    Eine solche Antragstellung kann außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 389/13, BGHR GVG § 171b Abs. 3 Antragstellung 1; MüKo-StPO/Kulhanek, 2018, GVG § 171b Rn. 12).
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