Rechtsprechung
BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 171b GVG a.F.; § 174 Abs. 2, Abs. 3 GVG
Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Zeitpunkt der Antragsstellung; Information der Verfahrensbeteiligten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 171b Abs 2 GVG vom 18.12.1986, § 171b Abs 1 S 2 GVG vom 28.12.1986, § 171b Abs 3 GVG vom 26.06.2013, § 174 Abs 1 S 2 GVG, § 174 Abs 1 S 3 GVG
Antrag des Zeugen auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz seiner Intimsphäre: Wirksamkeit der Antragstellung außerhalb der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich eines Antrags auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Zeuginnen in der Hauptverhandlung (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes)
- rewis.io
Antrag des Zeugen auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz seiner Intimsphäre: Wirksamkeit der Antragstellung außerhalb der Hauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich eines Antrags auf Ausschließung der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Zeuginnen in der Hauptverhandlung (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Strafprozess: Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.03.2013 - 6 KLs 1/13
- BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 196
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.2001 - 3 StR 239/01
Öffentlichkeit; Begründung des Ausschlusses der Öffentlichkeit (Entbehrlichkeit …
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.; Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall. - BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Es ist auch in anderen Fällen anerkannt, dass ein Zeuge durch prozessuale Erklärungen außerhalb einer Hauptverhandlung auf deren Inhalt und Ablauf einwirken kann: So kann etwa ein Zeuge, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht, dieses Recht auch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung wirksam ausüben (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17). - BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98
Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.;… Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall. - BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97
Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Allerdings ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang von § 171b Abs. 1 und 2 GVG a.F. und § 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 GVG, dass alle Verfahrensbeteiligten sowie die Zuhörer im Gerichtssaal in der Lage sein müssen, den Ausschlussgrund eindeutig zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.; Beschlüsse vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 7, und 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01, NStZ-RR 2002, 262 - bei Becker); dies ist jedoch auch bei dem von der Vorsitzenden gewählten Verfahren der Fall. - BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13
Ein Angehöriger, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO umfassend Gebrauch gemacht hat, kann außerhalb derselben sein Einverständnis mit der Beweiserhebung über den Inhalt einer polizeilichen Vernehmung wirksam erklären (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181).
- BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17
Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung; …
Eine solche Antragstellung kann außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 389/13, BGHR GVG § 171b Abs. 3 Antragstellung 1;… MüKo-StPO/Kulhanek, 2018, GVG § 171b Rn. 12).