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   BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15   

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https://dejure.org/2015,33518
BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 112 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: zu erwartende Wirkung eines erstmals erlebten Strafvollzugs, Anforderungen an die Darstellung im Urteil); Strafzumessung (erlittene Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 176a StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten

  • IWW

    § 301 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 67c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch; x

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Untersuchungshaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und der erstmals erlebte längere Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 337
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Tatgericht Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang gebracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338; und vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen während des Vollzugs der fraglichen Maßnahme genügen als tragfähige Anknüpfungstatsachen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12, (in NStZ-RR 2012, 272 nur redak. Leitsatz) und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337 mwN).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Zwar können die Wirkungen eines erstmals erlebten längeren Strafvollzugs und von in diesem Rahmen (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten im Einzelfall gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung sprechen, eine - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Verurteilung noch ungewisse positive Veränderung und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen, von der Unterbringung in Ausübung des in § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 6; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 9; vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19, juris Rn. 17; vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19, juris Rn. 27, jew. mwN).
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