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   BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15   

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BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 (https://dejure.org/2015,33518)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 112 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: zu erwartende Wirkung eines erstmals erlebten Strafvollzugs, Anforderungen an die Darstellung im Urteil); Strafzumessung (erlittene Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 176a StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten

  • IWW

    § 301 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 67c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch; x

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des festgestellten Gefährdungspotentials bei Kindesmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Untersuchungshaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und der erstmals erlebte längere Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 337
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Terminszuschrift vom 3. Juli 2015 zutreffend ausführt, hat das Landgericht Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14).

    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).

    Der Umstand, dass der Angeklagte nach ihrer Auffassung "den ersten Schritt' gemacht habe, ist nicht geeignet, die in ständiger Rechtsprechung verlangte gesicherte Erwartung zu begründen, die unter Ermessensgesichtspunkten ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnte (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).

    Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14

    Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).

    Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).

  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Es gibt keine gesicherte Vermutung dahingehend, dass eine langjährige, erstmalige Strafverbüßung stets zu einer Verhaltensänderung führen wird (BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 272).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 421/10

    Sicherungsverwahrung; Gefahrenprognose (zwingend zu erörternde Umstände;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    aa) Die Wirkungen eines erstmals erlebten längeren Strafvollzugs und von in diesem Rahmen (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten können zwar im Einzelfall wesentliche gegen die Anordnung der Maßregel sprechende Gesichtspunkte darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 421/10, StV 2011, 276).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
    Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).
  • BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11

    Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller

  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14

    Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen: Hang

  • LG Münster, 06.07.2021 - 1 KLs 14/20

    Missbrauchsprozess Münster: Hauptangeklagter zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).

    Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).

    Insofern ist jedoch erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, dass der Angeklagte durch die Haft eine Haltungsänderung erfahren wird, sodass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose zu erwarten ist (vgl. hierzu BGH Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Tatgericht Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang gebracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338; und vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen während des Vollzugs der fraglichen Maßnahme genügen als tragfähige Anknüpfungstatsachen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12, (in NStZ-RR 2012, 272 nur redak. Leitsatz) und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Zwar können die Wirkungen eines erstmals erlebten längeren Strafvollzugs und von in diesem Rahmen (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten im Einzelfall gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung sprechen, eine - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Verurteilung noch ungewisse positive Veränderung und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen, von der Unterbringung in Ausübung des in § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 6; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 9; vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19, juris Rn. 17; vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19, juris Rn. 27, jew. mwN).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Solche möglichen Veränderungen sind, sofern sie eingetreten sind, erst im Rahmen der obligatorischen Entscheidung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vor dem Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22.10.2015 - 4 StR 275/15).
  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

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