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   BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19   

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https://dejure.org/2019,38603
BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 263 Abs. 1 StGB
    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, Knappheit); Betrug (Eingehungsbetrug bei Leistung Zug-um-Zug; Gewerbsmäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 267 Abs. 1 bis 3 StPO

  • rewis.io

    Darstellungsmängel in Urteilsgründen bei ausufernder Sachverhaltsdarstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 267 Abs. 1 S. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges; Anforderungen an die Ausführungen in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie der BGH die Urteilsgründe lesen möchte - Handwerkliche Fehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 561
  • NStZ 2020, 102
  • StV 2020, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Angesichts der gravierenden Aufbau- und Darstellungsmängel im Urteil, insbesondere mit Blick auf die ausufernde Wiedergabe sämtlicher Einlassungen der Angeklagten und der in weiten Teilen nicht fallbezogenen Würdigung der Beweise, die es außerordentlich schwierig macht, die Gedankengänge der Strafkammer nachzuvollziehen, wird zu den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in einem strafgerichtlichen Urteil auf den Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2019 (Az. 4 StR 37/19) Bezug genommen.
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Revisionsverfahren gegen Olaf Latzel: Freispruch für "Pastor Lieblos" aufgehoben

    Dieser Feststellung des Vorliegens eines Begründungsmangels des landgerichtlichen Urteils wegen der fehlenden wörtlichen Wiedergabe der Kontextpassagen der Ausführungen des Angeklagten steht auch nicht der allgemeine Grundsatz entgegen, dass die Sachverhaltsschilderung in einem Urteil kurz, klar und bestimmt sein soll und alles Unwesentliche fortlassen soll, wobei dem Tatrichter die Aufgabe obliegt, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden (siehe BGH, Beschluss vom 30.05.2018 - 3 StR 486/17, juris, NStZ-RR 2018, 256; Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 37/19, juris Rn. 4, NStZ 2020, 102).
  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 344/20

    Gewerbsmäßiger Betrug (Erzielen tätereigener Vorteile aus der Tat)

    a) Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 171/22

    Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Urteilsabfassung, dass nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortgelassen werden soll; im Rahmen der Beweiswürdigung ist das Beweisergebnis nur soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist, nicht aber die Beweisaufnahme zu dokumentieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 jeweils mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 193/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Chatverläufe sind nur dann wörtlich mitzuteilen, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19).
  • KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19

    Anforderungen an Beschlussfassung nach § 119a StVollzG ; Begründungserfordernisse

    Wie in einem Urteil soll die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein; alles Unwesentliche ist wegzulassen (vgl. insoweit zur Abfassung tatrichterlicher Urteile BGH NStZ 2020, 102 und Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 -, juris).
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