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   BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19   

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BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 (https://dejure.org/2019,38603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 263 Abs. 1 StGB
    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, Knappheit); Betrug (Eingehungsbetrug bei Leistung Zug-um-Zug; Gewerbsmäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 267 Abs. 1 bis 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges; Anforderungen an die Ausführungen in den Urteilsgründen

  • rewis.io

    Darstellungsmängel in Urteilsgründen bei ausufernder Sachverhaltsdarstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 267 Abs. 1 S. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betruges; Anforderungen an die Ausführungen in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie der BGH die Urteilsgründe lesen möchte - Handwerkliche Fehler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßiger Betrug - durch den GmbH-Geschäftsführer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingehungsbetrug - und das Zurückbehaltungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und die Darstellung des strafbaren Verhaltens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 561
  • NStZ 2020, 102
  • StV 2020, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Für die revisionsrichterliche Überprüfbarkeit ist eine geschlossene und nachvollziehbare Darstellung des strafbaren Verhaltens erforderlich; diese Darstellung muss erkennen lassen, welche Tatsachen der Tatrichter als seine Feststellungen über die Tat seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08).

    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteiles vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt, wenn aufgrund einer unübersichtlichen Darstellung der Urteilsgründe unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).

    Auch ein unübersichtlicher Aufbau sowie an verschiedenen Stellen verstreute Feststellungen können einen durchgreifenden Mangel des Urteils darstellen, wenn sich hieraus Unklarheiten oder Widersprüche ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 7 ff.).

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    aa) Zur Abfassung von Urteilsgründen hat der Bundesgerichtshof bereits vielfach entschieden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17), dass nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden.

    Die Sachverhaltsschilderung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 271).

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteiles vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt, wenn aufgrund einer unübersichtlichen Darstellung der Urteilsgründe unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).

    Ein durchgreifender materiellrechtlicher Mangel ist ferner dann gegeben, wenn bei der Darstellung der Urteilsgründe nicht klar zwischen Tatsachenfeststellung zum strafbaren Verhalten und der Beweiswürdigung unterschieden wird und infolgedessen unklar bleibt, welche Tatsachen der Tatrichter seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; Beschluss vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, DRiZ 1989, 422).

  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen;

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteiles vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt, wenn aufgrund einer unübersichtlichen Darstellung der Urteilsgründe unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Bei dieser Rechtsprechung handelt es sich nicht etwa nur um unverbindliche Empfehlungen zur stilistischen Abfassung eines Urteils, sondern - nicht anders als bei den Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17; vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475) - um gesetzliche Vorgaben des § 267 Abs. 1 bis 3 StPO, die es einzuhalten gilt.
  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Bei dieser Rechtsprechung handelt es sich nicht etwa nur um unverbindliche Empfehlungen zur stilistischen Abfassung eines Urteils, sondern - nicht anders als bei den Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17; vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475) - um gesetzliche Vorgaben des § 267 Abs. 1 bis 3 StPO, die es einzuhalten gilt.
  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Sofern der Angeklagte als Geschäftsführer der R. GmbH gehandelt haben sollte, läge Gewerbsmäßigkeit nur vor, wenn die betrügerisch erlangten Betriebseinnahmen dem Angeklagten mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollten (BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 623; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 95).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
    Bei dieser Rechtsprechung handelt es sich nicht etwa nur um unverbindliche Empfehlungen zur stilistischen Abfassung eines Urteils, sondern - nicht anders als bei den Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17; vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475) - um gesetzliche Vorgaben des § 267 Abs. 1 bis 3 StPO, die es einzuhalten gilt.
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Angesichts der gravierenden Aufbau- und Darstellungsmängel im Urteil, insbesondere mit Blick auf die ausufernde Wiedergabe sämtlicher Einlassungen der Angeklagten und der in weiten Teilen nicht fallbezogenen Würdigung der Beweise, die es außerordentlich schwierig macht, die Gedankengänge der Strafkammer nachzuvollziehen, wird zu den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in einem strafgerichtlichen Urteil auf den Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2019 (Az. 4 StR 37/19) Bezug genommen.
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Dieser Feststellung des Vorliegens eines Begründungsmangels des landgerichtlichen Urteils wegen der fehlenden wörtlichen Wiedergabe der Kontextpassagen der Ausführungen des Angeklagten steht auch nicht der allgemeine Grundsatz entgegen, dass die Sachverhaltsschilderung in einem Urteil kurz, klar und bestimmt sein soll und alles Unwesentliche fortlassen soll, wobei dem Tatrichter die Aufgabe obliegt, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden (siehe BGH, Beschluss vom 30.05.2018 - 3 StR 486/17, juris, NStZ-RR 2018, 256; Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 37/19, juris Rn. 4, NStZ 2020, 102).
  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Denn das Landgericht hat die Taten rechtsfehlerfrei als gewerbsmäßig begangen eingestuft, was bezüglich des Computerbetrugs das Regelbeispiel des § 263a Abs. 2 StGB i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt; dem Angeklagten gelang es tatsächlich entsprechend seiner Absicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22; vom 1. April 2008 - 5 StR 90/08 Rn. 6 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 17), mittelbar aus der höheren Gewinnspanne der Baugesellschaft, die aus den umfangreichen Ersparnissen in Millionenhöhe resultierte, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren (insbesondere UA S. 12, 264, 267).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Damit ist sie der Aufgabe nicht gerecht geworden, in der Sachverhaltsdarstellung die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, kurz, klar und bestimmt anzugeben und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 29. März 2023 - 2 StR 252/21).
  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 344/20

    Gewerbsmäßiger Betrug (Erzielen tätereigener Vorteile aus der Tat)

    a) Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: endgültige Beseitigung der Gefahr, mehrere

    a) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden; die Sachverhaltsschilderung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 ? 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102 mwN; zur Abfassung der Urteilsgründe vgl. auch Meyer-Goßner/Appl, Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., z.B. Rn. 352 ff).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 171/22

    Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Urteilsabfassung, dass nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortgelassen werden soll; im Rahmen der Beweiswürdigung ist das Beweisergebnis nur soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist, nicht aber die Beweisaufnahme zu dokumentieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Im Übrigen kann bereits ein unübersichtlicher Aufbau der Urteilsgründe einen durchgreifenden Mangel des Urteils darstellen, wenn sich hieraus Unklarheiten und Widersprüche ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102).
  • BGH, 30.05.2023 - 6 StR 212/23

    Urteilsgründe (Tatsachen, gesetzliche Merkmale der Straftat; kurz, klar,

    Zudem findet die gebotene Trennung zwischen Feststellungen zur Tat und Beweiswürdigung nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102, 103), wenn der Inhalt von Chats wiedergegeben und zugleich ausgelegt wird (z.B.: "Halbes kg Nase was da der Preis, wobei Nase das szenetypische Synonym für Kokain darstellt"; "ich und Brille moin gegen 15uhr mit9dingwrn, also morgen mit 9 kg Marihuana.
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 193/21

    Entbehrlichkeit bildhafter Wiedergaben von Abbildungen in den Urteilsgründen

    Chatverläufe sind nur dann wörtlich mitzuteilen, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19).
  • KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

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