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   BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18   

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https://dejure.org/2019,37113
BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18 (https://dejure.org/2019,37113)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18 (https://dejure.org/2019,37113)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - AnwZ (B) 1/18 (https://dejure.org/2019,37113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Besorgnis der Befangenheit wegen nichtöffentlicher Sitzung und Angebot der Herstellung der Öffentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO a.F. § 215 Abs. 3 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Besorgnis der Befangenheit wegen nichtöffentlicher Sitzung und Angebot der Herstellung der Öffentlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr, vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 und AnwZ (B) 2/16, NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).

    Das Ablehnungsverfahren dient - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG abgesehen - nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (B) 2/16, NJW-RR 2017, 189 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Auf die Ablehnung von Richtern in den nach der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit waren nach dem somit anwendbaren früheren Verfahrensrecht - ebenso wie nach heute geltendem Recht - die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94, NJW-RR 1995, 887).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr, vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 und AnwZ (B) 2/16, NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Selbst wenn der Auffassung des Antragstellers gefolgt würde, wonach Art. 47 GRCh anwendbar ist, wäre dessen Auslegung und Anwendung hier so offensichtlich, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bliebe und damit keine Vorlage erforderlich wäre (acte clair; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11 Rn. 29; EuGH, Urteil vom 15. September 2005 - C-495/03, juris Rn. 33).
  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Selbst wenn der Auffassung des Antragstellers gefolgt würde, wonach Art. 47 GRCh anwendbar ist, wäre dessen Auslegung und Anwendung hier so offensichtlich, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bliebe und damit keine Vorlage erforderlich wäre (acte clair; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11 Rn. 29; EuGH, Urteil vom 15. September 2005 - C-495/03, juris Rn. 33).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Richterablehnung - wegen der Beteiligung in einem anderen Verfahren

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18
    Das Ablehnungsverfahren dient - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG abgesehen - nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (B) 2/16, NJW-RR 2017, 189 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 22.10.2019 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung des Vorliegens

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger die mitwirkenden Senatsmitglieder wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf das Verfahren AnwZ (B) 1/18 verwiesen.

    a) Zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs hat der Kläger auf die dienstlichen Stellungnahmen im Verfahren AnwZ (B) 1/18 verwiesen.

    Soweit der Kläger zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs auf das Verhalten der abgelehnten Senatsmitglieder im Verfahren AnwZ (B) 1/18 verweist, besteht kein Befangenheitsgrund.

    Im vorliegenden Verfahren haben die abgelehnten Richter auf ihre dienstlichen Stellungnahmen im Verfahren AnwZ (B) 1/18 verwiesen.

  • BGH, 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen Richter; Anhörungsrüge

    Das Ablehnungsverfahren dient - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG abgesehen - nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - AnwZ (B) 1/18, juris Rn. 12 mwN).
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