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   BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17   

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https://dejure.org/2019,39822
BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17 (https://dejure.org/2019,39822)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2019 - X ZB 16/17 (https://dejure.org/2019,39822)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - X ZB 16/17 (https://dejure.org/2019,39822)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 62 ZPO im Einspruchsbeschwerdeverfahren hinsichtlich Beteiligung als notwendige Streitgenossen

  • rewis.io

    Notwendige Streitgenossenschaft in patentrechtlichem Einspruchsverfahren - Karusselltüranlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 ; ZPO § 62

  • rechtsportal.de

    ZPO § 62 ; PatG § 99
    Anwendung des § 62 ZPO im Einspruchsbeschwerdeverfahren hinsichtlich Beteiligung als notwendige Streitgenossen

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Streitgenossenschaft in patentrechtlichem Einspruchsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Karusselltüranlage: § 62 ZPO findet im Einspruchsbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Karusselltüranlage: § 62 ZPO findet im Einspruchsbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 62 ZPO im patentrechtlichen Einspruchsbeschwerdeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 49
  • GRUR 2020, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    (2) Die entsprechende Anwendung von § 62 ZPO trägt zudem dem mit der Änderung des Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch das Gemeinschaftspatentgesetz verfolgten Ziel Rechnung, das deutsche Recht insoweit dem europäischen Recht anzugleichen (Entwurf eines Gesetzes über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 8/2087 S. 19, 23; BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 288 - Aluminium-Trihydroxid).

    Auch wenn das Einspruchsverfahren verwaltungsrechtlichen Charakter hat (BGHZ 128, 280, 289 - Aluminium-Trihydroxid), entspricht die Stellung der Beteiligten im Einspruchsverfahren im Wesentlichen derjenigen notwendiger Streitgenossen in einem gerichtlichen Verfahren.

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    Ist Nichtigkeitsklage von mehreren Klägern erhoben oder sind mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die Kläger notwendige Streitgenossen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 - Fugenband; Urteil vom 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 Rn. 6, in Juris; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 101/15, GRUR 2017, 520 Rn. 20 - MICRO-COTTON).

    Die entsprechende Anwendung von § 62 ZPO hat zur Folge, dass ein Nichtigkeitskläger auch dann weiter am Verfahren zu beteiligen ist, wenn zwar ein anderer Kläger, nicht aber er selbst gegen die Entscheidung des Patentgerichts Berufung eingelegt hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband; Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II, Dressler in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2019, § 62 Rn. 41).

  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    Die Rechtsbeschwerde kann ebenso wie die Revision begrenzt auf einen abgrenzbaren Teil des Beschwerdeverfahrens zugelassen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - X ZB 3/15, GRUR 2018, 216 Rn. 12 mwN - Ratschenschlüssel I).

    Die Einsprechende zu 1 macht insofern eine Gehörsverletzung geltend, was zulassungsfrei möglich ist (§ 100 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG; vgl. BGH, GRUR 2018, 216 Rn. 14 bis 17 - Ratschenschlüssel I).

  • BGH, 02.02.2016 - X ZR 146/13

    Streitpatent betreffend eine aus einem im Extrusionsverfahren hergestellten

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    Ist Nichtigkeitsklage von mehreren Klägern erhoben oder sind mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die Kläger notwendige Streitgenossen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 - Fugenband; Urteil vom 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 Rn. 6, in Juris; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 101/15, GRUR 2017, 520 Rn. 20 - MICRO-COTTON).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    Die entsprechende Anwendung von § 62 ZPO hat zur Folge, dass ein Nichtigkeitskläger auch dann weiter am Verfahren zu beteiligen ist, wenn zwar ein anderer Kläger, nicht aber er selbst gegen die Entscheidung des Patentgerichts Berufung eingelegt hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband; Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II, Dressler in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2019, § 62 Rn. 41).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17
    Ist Nichtigkeitsklage von mehreren Klägern erhoben oder sind mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die Kläger notwendige Streitgenossen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 - Fugenband; Urteil vom 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 Rn. 6, in Juris; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 101/15, GRUR 2017, 520 Rn. 20 - MICRO-COTTON).
  • BPatG, 26.02.2020 - 19 W (pat) 16/17
    Auf die hierauf eingelegte Rechtsbeschwerde der Einsprechenden I hat der Bundesgerichtshof den Senatsbeschluss aufgehoben und die Sache zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Patentgericht zurückverwiesen (Beschluss vom 22. Oktober 2019 - X ZB 16/17, GRUR 2020, 110 - Karusselltüranlage).
  • BPatG, 24.08.2022 - 18 W (pat) 11/16
    Mit Terminsnachricht vom 22. August 2022 ist sie als notwendige Streithelferin der Beschwerdeführerin geladen worden (vgl. BGH, Beschluss v. 22. Oktober 2019 - ZB 16/17, GRUR 2020, 110 - Karusselltüranlage).
  • BPatG, 21.07.2021 - 11 W (pat) 13/18
    Auch wenn die Einsprechende 2 nicht an der mündlichen Verhandlung der Patentabteilung 17 teilgenommen und sich im Verlauf des Beschwerdeverfahrens nicht geäußert hat, ist sie unter entsprechender Anwendung des § 62 ZPO notwendige Streitgenossin für das Einspruchsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH GRUR 2020, 110 ff. - "Karusselltüranlage").
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