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   BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20   

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https://dejure.org/2020,78817
BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20 (https://dejure.org/2020,78817)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2020 - GSSt 1/20 (https://dejure.org/2020,78817)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - GSSt 1/20 (https://dejure.org/2020,78817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 132 Abs. 2 GVG
    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage enthaltener Anknüpfungstatsachen (Sinn und Zweck der Hinweispflicht; Schutz vor Überraschungen; faires Verfahren; rechtliches Gehör; rechtsfolgenrelevante Tatsachen; Anklageschrift)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die drohende Einziehung - und die Hinweispflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2022, 201
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 262/22
    Mit Blick auf die von der Revision erhobene Rüge der Verletzung der Hinweispflicht (§ 265 Abs. 1, 2 Nr. 3 StPO) besteht ferner Anlass zu dem Hinweis, dass durch § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit 24. August 2017 geltenden Fassung die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf Fälle erweitert worden ist, in denen sich in der Hauptverhandlung die Sachlage gegenüber der Schilderung des Sachverhalts in der zugelassenen Anklage ändert und dies zur genügenden Verteidigung vor dem Hintergrund des Gebots rechtlichen Gehörs und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens einen Hinweis erforderlich macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20, BGHSt 66, 20; vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18; BeckOK-StPO/Eschelbach, 46. Ed., § 265 Rn. 1).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Dem wird eine Auslegung gerecht, wonach die Einziehung im Sicherungsverfahren beim Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen keinen anderen prozessualen Regeln folgt als im Strafverfahren, also von keinem gesonderten Antrag abhängt, sondern nur davon, ob der Beschuldigte wie ein Angeklagter in Antragsschrift, Eröffnungsbeschluss oder Hauptverhandlung auf die Möglichkeit dieser Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht:

    Sie sollen eine sachgemäße Verteidigung des Angeklagten sichern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20, BGHSt 66, 20 Rn. 22; Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2022 - 12 Qs 1/22

    Gebührenfestsetzung nur bei Sachbefassung

    Eine den Angeklagten treffende Befassung mit der Einziehung hätte daher zwingend vorausgesetzt, dass das Gericht zunächst eine Wiedereinbeziehung anordnet und damit den Angeklagten auf diese Rechtsfolge hinweist (§ 421 Abs. 2 Satz 1, 3 mit § 265 StPO, vgl. Putzke/Scheinfeld in MünchKomm-StPO, § 421 Rn. 34; Schmidt in KK-StPO, 8. Aufl., § 421 Rn. 9; im Übrigen vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020, GSSt 1/20, juris Rn. 13 ff.), sodass er - erstmals - Anlass und auch Gelegenheit zur Verteidigung betreffend diesen Punkt hat.
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 20/19

    Aufhebung der Einziehungsentscheidung

    Auf Vorlage des Senats (Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 20/19, StV 2020, 730) hat der Große Senat für Strafsachen entschieden, dass ein ausdrücklicher gerichtlicher Hinweis nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO auf die Rechtsfolge der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) auch dann erforderlich ist, wenn die ihr zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen bereits in der zugelassenen Anklage enthalten sind (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20, dem Senat zugegangen am 10. November 2021).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 487/21

    Einziehung (erforderlicher gerichtlicher Hinweis)

    Ein solcher ausdrücklicher gerichtlicher Hinweis wäre jedoch erforderlich gewesen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20).
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