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BGH, 22.11.1955 - 1 StR 401/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 14.06.1951 - 4 StR 297/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1955 - 1 StR 401/55
Ob der Angeklagte in Tateinheit mit dem versuchten Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 wegen eines vollendeten Vergehens gegen § 175 StGB hätte verurteilt werden müssen (vgl. BGH 4 StR 297/51 vom 14. Juni 1951, LM Nr. 10 zu § 73 StGB m.A. Krumme), kann dahingestellt bleiben, da er durch die Nichtanwendung des § 175 StGB nicht beschwert ist. - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 22.11.1955 - 1 StR 401/55
Das Handeln des Angeklagten war von einer Nachhaltigkeit, die, soweit das Unzuchttreiben in Frage steht, den Anforderungen der Entscheidung BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51] genügen würde, selbst wenn der Angeklagte wegen vollendeten Verbrechens nach § 175 a Nr. 3 StGB verurteilt worden wäre; er ist aber nur des Versuchs eines solchen Verbrechens schuldiggesprochen, und zwar deshalb, weil der Jugendliche sich nicht verführen ließ, sondern nur zum Schein auf das Ansinnen des Angeklagten einging.