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   BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56   

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https://dejure.org/1957,713
BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56 (https://dejure.org/1957,713)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1957 - VI ZR 185/56 (https://dejure.org/1957,713)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 (https://dejure.org/1957,713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 831 (Entlastungsbeweis) ; StVO § 9 § 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; Anforderungen an den Entlastungsbeweis hinsichtlich angestellter Kraftfahrer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1958, 1127
  • DB 1958, 23
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
    Konnte der Halter in dem Zeitpunkt, in dem er seinen Fahrer mit der in Betracht kommenden Fahrt beauftragt hat, auf Grund der bisherigen Beaufsichtigung von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein, daß er ihm, ohne seine Sorgfaltspflicht zu verletzen, diesen Auftrag erteilen durfte (vgl. BGHZ 8, 239 [243] und Urteil des Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56 - VRS 13, 88 Nr. 38 = VersR 1957, 463), so ist eine unauffällige Überwachung meist entbehrlich.
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
    Konnte der Halter in dem Zeitpunkt, in dem er seinen Fahrer mit der in Betracht kommenden Fahrt beauftragt hat, auf Grund der bisherigen Beaufsichtigung von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein, daß er ihm, ohne seine Sorgfaltspflicht zu verletzen, diesen Auftrag erteilen durfte (vgl. BGHZ 8, 239 [243] und Urteil des Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56 - VRS 13, 88 Nr. 38 = VersR 1957, 463), so ist eine unauffällige Überwachung meist entbehrlich.
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
    Daß ein Fußgänger sich so verkehrswidrig und unbedacht verhält, wie der Kläger es getan hat, darauf muß sich ein Kraftfahrer nur gefaßt machen, wenn hiermit zu rechnen bei Würdigung aller Umstände Anlaß besteht (vgl. das Urteil des Senats vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 - VRS 13, 20 Nr. 8 = VersR 1957, 413 und die im Urteil angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VRS 10, 12 Nr. 5 = VersR 1955, 745) ausgeführt, vom Halter eines Fahrzeugs könne nicht stets gefordert werden, daß er ohne besonderen Anlaß hinter seinem seit langem bewährten Fahrzeugführer herfährt, um dessen Fahrweise zu überwachen.
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 5/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
    Bei der Beurteilung der Frage, in welcher Art und in welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, ist aber nicht von starren Regeln auszugehen, wie es das Berufungsgericht getan hat, sondern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1951 - III ZR 5/50 - DAR 1951, 176 = VRS 3, 401).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn ein Fahrer in etwa zweijähriger unfallfreier Dienstzeit anfangs häufig und danach in größeren Abständen regelmäßig zunächst vom Arbeitgeber, sodann von dessen hierzu Beauftragten begleitet worden ist und keine Auffälligkeiten zu beobachten waren, bedarf es wiederum keiner unvermuteten Stichproben oder verdeckten Kontrollfahrten, wie etwa in einem Großbetrieb (BGH VersR 1958, 29, 30; ebenso BGH VersR 1955, 745, 746 bezüglich eines seit langem bewährten Fahrers; eine Geldstrafe von damals 3, 00 DM wegen Nichtbeachtung der Vorfahrt stand dem nicht entgegen).

    Vielmehr ist es in solchen Betrieben in der Regel geboten, stichprobenweise so genannte verdeckte Kontrollfahrten - von denen also der Fahrer nichts weiß - durchzuführen (vgl. BGH VersR 1958, 29, 30; VersR 1966, 490, 491; VersR 1984, 67; NJW 1997, 2756, 2757; OLG Hamm MDR 1998, 1222, 1223; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 370 ; Palandt/Thomas, BGB , 61. Aufl. 2002, § 831 Rdn. 14).

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82

    Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a.Urteile vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 = VersR 1958, 29, 30;vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 - VersR 1960, 473, 474 f;vom 19. Januar 1965 - VI ZR 238/63 = VersR 1965, 473, 474 undvom 20. Januar 1970 - VI ZR 132/68 = VersR 1970, 327).
  • BGH, 22.10.1963 - VI ZR 187/62
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es hier für die Beurteilung entscheidend, ob der Geschäftsherr auf Grund seiner bisherigen Beobachtungen und Aufsichtsmaßnahmen von der Zuverlässigkeit des Kraftfahrers so überzeugt sein kann, daß er ihm den Auftrag zur Fahrt geben darf (vgl. BGHZ 8, 239, 243; LM BGB § 831 (Fc) Nr. 8 = VersR 1958, 29; VersR 1959, 994).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Unter solchen Verhältnisse, so ist ausgeführt worden, würde es eine Überspannung bedeuten, wenn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden, wie sie vorwiegend bei Großbetrieben, zumal bei öffentlichen Verkehrsunternehmen, angebracht seien (Urteil vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 = LM § 831 (Fc) BGB Nr. 8 = VersR 58, 29).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64

    Überprüfung eines Kraftfahrers

    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am

    Zwar hat der erkennende Senat in dem von der Revision angeführten Urteil vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56, LM Nr. 8 zu § 831 (Fc) BGB = VersR 1958, 29 , ausgesprochen, dass von einem Fahrzeughalter nicht stets eine unvermutete und unauffällige Überprüfung des Fahrers verlangt werden kann.
  • BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58

    Rechtsmittel

    Ob eine unauffällige Kontrolle zu fordern ist, hängt von den besonderen Umständen des einzelnen Falles ab (Urteil des BGH vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - DAR 1958, 69 = VRS 14, 85).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 129/68

    Haftung des Transportunternehmers - Verdrängung der Haftung aus unerlaubter

    Vielmehr ist stets den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen (Senatsurteile vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - VersR 1958, 29 und vom 25. Januar 1966 - VI ZR 154/64 - VersR 1966, 364).
  • BGH, 04.12.1964 - VI ZR 195/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden PKW-Fahrers mit einem

    Man kann daher nicht sagen, daß er sich im Dienste der Erstbeklagten seit langem bewährt habe (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22.11.1957 - VI ZR 185/56 - LM § 831 BGB (Fc) Nr. 8).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 238/63

    Wartungspflicht des Kfz-Halters

    Zutreffend hat das Berufungsgericht an die Pflicht der Beklagten zu sorgfältiger Auswahl und fortgesetzter Überwachung im Interesse der Sicherheit des Verkehrs in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senates strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGH Urteil vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 631 PC BGB Nr. 8; Urt. vom 24. Mai 1963 - VI ZR 148/62 - VersR 1963, 755).
  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - VI ZR 213/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 164/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1958 - VII ZR 46/58
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