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   BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63   

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https://dejure.org/1963,4632
BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63 (https://dejure.org/1963,4632)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1963 - 2 StR 331/63 (https://dejure.org/1963,4632)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1963 - 2 StR 331/63 (https://dejure.org/1963,4632)
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  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Der Gesetzgeber hat mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG wohl den Erwerb eines Betäubungsmittels auf Grund einer erschlichenen Verschreibung unter Strafe gestellt, nicht aber, wie der Senat bereits entschieden hat, die Erschleichung der Verschreibung oder den Versuch hierzu (BGHSt 9, 370, 374) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].

    Die Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt aber voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (BGHSt 9, 370, 374) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Das Revisionsgericht kann daher nicht prüfen, ob sie bei ihrer Beurteilung von dem zutreffenden Begriffe des Gesamtvorsatzes, wie er in ständiger Rechtsprechung gefordert wird, ausgegangen ist (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Die etwaige Beihilfe zum Fälschen geht im Gebrauchmachen von der verfälschten Urkunde auf (BGHSt 5, 291; 17, 97, 99) [BGH 23.01.1962 - 1 StR 455/61].
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Voraussetzung ist allerdings, daß die Verfügung des Getäuschten die Vermögensschädigung unmittelbar herbeiführt (BGHSt 6, 115).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Die etwaige Beihilfe zum Fälschen geht im Gebrauchmachen von der verfälschten Urkunde auf (BGHSt 5, 291; 17, 97, 99) [BGH 23.01.1962 - 1 StR 455/61].
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Ohne Bedeutung ist es, daß jeweils der Arzt getäuscht, aber die AOK geschädigt wurde; denn beim Tatbestande des Betruges muß der Getäuschte nicht auch der Geschädigte sein (BGHSt 18, 222 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]).
  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1.

    Auszug aus BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63
    Sollte die Strafkammer in der erneuten Hauptverhandlung gleichwohl zur Bejahung eines Gesamtvorsatzes gelangen, sei darauf hingewiesen, daß ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Täterschaft und Beihilfe nicht möglich ist (RGSt 67, 130, 139).
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