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   BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67   

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https://dejure.org/1968,1421
BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67 (https://dejure.org/1968,1421)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1968 - V ZR 28/67 (https://dejure.org/1968,1421)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1968 - V ZR 28/67 (https://dejure.org/1968,1421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Grundstücks - Errichtung eines Hauses - Vereinbarungen zwischen Ehegatten - Güterrechtliche Vorschriften - Vorschriften des bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1408
    Rechtsnatur von Vereinbarungen unter Ehegatten bei Erwerb eines Grundstücks und Errichtung eines Hauses

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 128
  • DNotZ 1969, 368
  • FamRZ 1969, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
    Mit diesen Rügen könnte die Revision möglicherweise dann Erfolg haben, wenn der von dem Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt, wie die Revision meint, nach den Vorschriften der §§ 1353 ff BGB, insbesondere nach den güterrechtlichen Vorschriften der §§ 1363 ff BGB zu beurteilen wäre, wenn also der Beklagten wegen ihrer Mitarbeit bei der Errichtung des Hauses nur der erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils entstandene Ausgleichsanspruch nach §§ 1372, 1378 BGB und deshalb im Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabevertrags ein Anspruch gegen den Kläger überhaupt nicht zugestanden hätte, oder wenn ein in diesem Zeitpunkt schon entstandener Anspruch weniger als die Hälfte des Wertes des Anwesens betragen hätte; in beiden Fällen hätte, wenigstens in objektiver Hinsicht, eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne der §§ 516 ff BGB vorgelegen, und zwar im ersten Fall in vollem Umfang und im zweiten zum überwiegenden Teil, so daß die Beklagte auch in diesem letzteren Fall nach § 531 Abs. 2 BGB zur Rückübertragung des ganzen Grundstücks auf den Kläger verpflichtet gewesen wäre (Urteil des Senats vom 23. Mai 1959 - V ZR 140/58 BGHZ 30, 120).
  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 168/50
    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß der mit dem Erwerb des Grundstücks und der Errichtung des Hauses verfolgte Zweck der Schaffung einer Familienheimstatt deshalb keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten erfordert, weil sich die Verpflichtung der Eheleute, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft ergebenden Zwecke zu fördern und sich dabei auch durch Vermögensaufwendungen zu unterstützen, bereits unmittelbar aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt (NJW 1951, 352, 353; FamRZ 1960, 58; 1965, 368; NJW 1966, 542 = FamRZ 1966, 91).
  • BGH, 06.12.1965 - II ZR 137/63

    Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine Miteigentumshälfte an einem

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß der mit dem Erwerb des Grundstücks und der Errichtung des Hauses verfolgte Zweck der Schaffung einer Familienheimstatt deshalb keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten erfordert, weil sich die Verpflichtung der Eheleute, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft ergebenden Zwecke zu fördern und sich dabei auch durch Vermögensaufwendungen zu unterstützen, bereits unmittelbar aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt (NJW 1951, 352, 353; FamRZ 1960, 58; 1965, 368; NJW 1966, 542 = FamRZ 1966, 91).
  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß der mit dem Erwerb des Grundstücks und der Errichtung des Hauses verfolgte Zweck der Schaffung einer Familienheimstatt deshalb keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten erfordert, weil sich die Verpflichtung der Eheleute, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft ergebenden Zwecke zu fördern und sich dabei auch durch Vermögensaufwendungen zu unterstützen, bereits unmittelbar aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt (NJW 1951, 352, 353; FamRZ 1960, 58; 1965, 368; NJW 1966, 542 = FamRZ 1966, 91).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht;

    Dementsprechend werden in Rechtsprechung und Literatur Schenkungen unter Ehegatten, soweit diese den Güterstand nicht umgestalten, einhellig nicht als Regelung güterrechtlicher Verhältnisse angesehen (RGZ 108, 122, 125; RG LZ 1919 Sp. 1076, 1077; Staudinger/Felgentraeger a.a.O. § 1408 Rdn. 10 m.w.N.; Soergel/Siebert/Gaul a.a.O. § 1408 Rdn. 7; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1408 Anm. 3 a; vgl. auch BGH FamRZ 1969, 78 = MDR 1969, 128).
  • BGH, 17.09.1971 - V ZR 177/69

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Anforderungen an einen

    Es geht zutreffend nicht von der gesetzlichen Güterrechtsregelung (§§ 1363 ff BGB), sondern von den rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen der Parteien aus (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1968 - V ZR 28/67, LM EheG § 73 Nr. 1).
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