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   BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77   

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BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77 (https://dejure.org/1977,4799)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1977 - 1 StR 617/77 (https://dejure.org/1977,4799)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 (https://dejure.org/1977,4799)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene Tat - Mordmerkmal "Heimtücke" - Restriktionen der Heimtücke nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - Verwerflicher Vertrauensbruch bzw. besondere Verwerflichkeit der Tat

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 497/77).

    Die heimtückische Begehungsart wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß eine heftige Gemütsbewegung den Täter zur Tat veranlaßt (BGHSt 3, 183, 185, 186; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77 - im Anschluß an BGHSt 11, 139, 143 bereits ausgeführt: "Der Grund für die Strafdrohung bei der heimtückischen Tötung liegt in der besonderen Gefährlichkeit des Vorgehens des Täters, der das Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch hindert, sich zu verteidigen oder sonst dem Angriff zu begegnen; diese besondere Gefährlichkeit will das Gesetz möglichst nachdrücklich bekämpfen und denkt dabei weniger an den Täter als an das hinterrücks überfallene Opfer".

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 497/77).

    Der Täter tötet heimtückisch auch dann, wenn er die Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; BGH, Urteil vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66).

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Die heimtückische Begehungsart wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß eine heftige Gemütsbewegung den Täter zur Tat veranlaßt (BGHSt 3, 183, 185, 186; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77 - im Anschluß an BGHSt 11, 139, 143 bereits ausgeführt: "Der Grund für die Strafdrohung bei der heimtückischen Tötung liegt in der besonderen Gefährlichkeit des Vorgehens des Täters, der das Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch hindert, sich zu verteidigen oder sonst dem Angriff zu begegnen; diese besondere Gefährlichkeit will das Gesetz möglichst nachdrücklich bekämpfen und denkt dabei weniger an den Täter als an das hinterrücks überfallene Opfer".

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 497/77

    Angabe der die Revision begründenden Tatsachen - Erfordernis der Hinzuziehung

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Heimtückisches Töten ist dadurch gekennzeichnet, daß das Opfer durch die überraschende Tat gehindert wird, sich zu verteidigen, zu fliehen oder sonstwie auf den Täter einzuwirken (BGHSt 2, 60, 61; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 497/77).

    Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 497/77).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Heimtückisches Töten ist dadurch gekennzeichnet, daß das Opfer durch die überraschende Tat gehindert wird, sich zu verteidigen, zu fliehen oder sonstwie auf den Täter einzuwirken (BGHSt 2, 60, 61; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 497/77).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Die heimtückische Begehungsart wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß eine heftige Gemütsbewegung den Täter zur Tat veranlaßt (BGHSt 3, 183, 185, 186; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Die feindselige Haltung des Täters muß heimlich sein (BGHSt 20, 301, 302).
  • BGH, 17.01.1967 - 1 StR 645/66

    Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei einer heimtückischen Tötung -

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Der Täter tötet heimtückisch auch dann, wenn er die Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; BGH, Urteil vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77
    Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (NJW 1977, 1525 Nr. 1) entwickelten Grundsätze führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Insoweit stimmt der erkennende Senat mit der Ansicht des 1. Strafsenats überein (NJW 1978, 709; Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Der Täter tötet heimtückisch auch dann, wenn er die Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; BGH Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Die heimtückische Tatausführung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter aus nicht besonders verwerflichen, vielleicht sogar noch menschlich begreiflichen Beweggründen zu seinem Verbrechen gelangt ist (BGHSt 3, 183, 185/186) oder daß er aus einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung getötet hat (BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Es reicht aber nicht aus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nur in einer äußerlichen, nicht ins Bewußtsein dringenden Weise aufgenommen hat; er muß sie auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und dabei in seine Vorstellung aufgenommen haben, daß er sie ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78

    Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des

    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütserregung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 620/80

    Arglosigkeit des Opfers durch freundliches Entgegentreten durch den Täter - Zur

    Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHSt 19, 321; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79

    Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes

    Er muß vielmehr ihre Bedeutung für die Tat erfaßt haben, wenn der Vorwurf des Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit begründet sein soll (BGHSt 6, 120, 121; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

    Die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Erwägungen können daher nur als für den Bundesgerichtshof unverbindliche Anregungen verstanden werden (Senatsurteil vom 23. Mai 1975 - 5 StR 664/77 - bei Holtz in MDR 1978, 804, 805; Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).
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