Rechtsprechung
BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Klage auf Rückzahlung zuviel gezahlten Werklohns durch das Finanzsteueramt München wegen Abrechnungsfehlern bei Durchführung von Tiefbauarbeiten auf einem NATO-Flugplatz - Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen wegen verspäteter Geltendmachung - Bestimmung der für die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückzahlungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers: Verwirkung
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Kurzfassungen/Presse
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VOB/B § 16
Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange Zeit nach der Schlusszahlung
Papierfundstellen
- NJW 1980, 880
- MDR 1980, 302
- DB 1980, 827
- BauR 1980, 180
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.05.1975 - VII ZR 266/74
Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Da jedoch die Revision hierauf nicht mehr zurückkommt, kann offen bleiben, ob diese Klausel auch dann anwendbar ist, wenn - wie hier - der Abrechnungsfehler auf eine Überschneidung einzelner Positionen im Leistungsverzeichnis zurückgeht (zum Anwendungsbereich der Nr. 24 vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424 ff).Richtig ist ferner, daß bei der Berechnung der Zeitspanne hier nicht auf die Einreichung der Schlußrechnung, sondern auf den Tag des Eingangs der Schlußzahlung abzustellen ist (Senatsurteil BauR 1975, 424, 427; a.A. Dähne, BauR 1974, 163, 166, 168).
Deshalb hat der Senat auch in einem vergleichbaren Fall entschieden, daß eine Zeitspanne von etwas über 6 Jahren zwischen Schlußzahlung und Rückforderung nicht unangemessen lang ist, so daß eine Verwirkung ausscheidet (BauR 1975, 424, 427).
Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob die Beklagten hier etwa schon im Hinblick auf die Rückzahlungsvereinbarung in Ziffer 24 ZVB vertraglich verpflichtet waren, die schriftlichen Unterlagen über die gesetzlichen Fristen hinaus aufzubewahren (…verneinend Ingenstau-Korbion, a.a.O., Rdn. 52 a zu B § 16, 3), und ob eine Verwirkung dann, aber in der Regel auch nur dann in Betracht kommt, wenn das Rückforderungsverlangen erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geltend gemacht wird (vgl. auch das o.a. Senatsurteil in BauR 1975, 424, 427; Dähne, BauR 1974, 163, 166).
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68). - BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
Sherlock Holmes
Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68). - BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75
Umfang übertragener Schmalfilmrechte
Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68).
- OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende …
Nach allgemeinem Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Rechtslehre ist ein Recht verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. v.a. BGH, Urt. v. 22.11.1979 - VII ZR 31/79, MDR 1980, 302 = NJW 1980, 380). - OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
Er kann beispielsweise etwaige Überzahlungen nach §§ 812 ff. BGB im Rahmen der für diese Vorschrift geltenden langen Verjährungsvorschriften und den Grundsätzen der Verwirkung zurückverlangen (vgl. dazu Senatsurteile NJW 1980, 880 und vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80 = BauR 1982, 283, 284 = ZfBR 1982, 113).
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06
Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht - …
Der Umfang der Rückforderungsanspruchs aus Bereicherungsrecht ist nicht auf Mess- und Rechenfehler beschränkt, sondern umfasst unter Berücksichtigung des Zwecks und der Aufgaben staatlicher Rechnungsprüfung auch weitergehende Bereicherungsansprüche, die durch die Rechnungsprüfung aufgedeckt werden (BGH Urt. v. 22.11.1979 - VII ZR 31/79, NJW 1980, 880 = BauR 1980, 180;… BGH Urt. v. 22.5.1975 - VII ZR 266/74, BauR 1975, 424). - BVerfG, 14.12.2005 - 1 BvR 2874/04
Verletzung des Willkürverbots iSv Art 3 Abs 1 GG durch unhaltbare …
Ein solcher Vertrauenstatbestand kann nicht entstehen, wenn der Berechtigte deutlich macht, dass er an seinem Recht festhält (vgl. BGH, NJW 1980, S. 880 ). - BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Vergütung: Überzahlung
Er hat aber andererseits betont, daß der Umfang der Überprüfbarkeit der Rechnung aus dem Zweck und den Aufgaben der staatlichen Rechnungsprüfung hergeleitet werden muß und deshalb nicht auf Meß- und Rechenfehler beschränkt sein kann, und daß weitergehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausgeschlossen sind (BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79 = BauR 1980, 180 = ZfBR 1980, 22). - OLG Hamburg, 28.06.2019 - 1 U 160/18
Rückerstattung von Zahlungen für die Vermittlung und Betreuung von Patienten; …
Bei Vertragspartnern von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Klägerin ist in aller Regel bekannt, dass es eine Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch Rechnungsprüfungsbehörden (§ 21 Abs. 2 UKEG) und eine Interne Revision (Anlage K 13) gibt, in deren Rahmen Rechnungen nach Schlusszahlung überprüft und Überzahlungen zurückgefordert werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 1982, VII ZR 296/80, juris, Rdn. 14) und dass derartige Prüfungen in der Regel erst etliche Jahre nach der Schlusszahlung abgeschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 1979, VII ZR 31/79, juris, Rdn. 14).Es besteht deshalb grundsätzlich kein berechtigtes Vertrauen darauf, dass eine von der Klägerin freigegebene Zahlung nicht als unberechtigt zurückverlangt werden kann, solange nicht seit der Zahlung ein Zeitraum abgelaufen ist, der jedenfalls nicht weniger als gut 6 Jahre beträgt (BGH, Urteil vom 22. November 1979, VII ZR 31/79, a.a.O.).
- BGH, 27.06.1985 - III ZR 150/83
Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens
Die Beurteilung, ob ein Anspruch im Einzelfall verwirkt ist, obliegt weitgehend dem Tatrichter (vgl. BGH Urteile vom 7. Juli 1965 - VIII ZR 138/63 und vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79 - LM BGB § 242 Cc Nr. 22 und Nr. 36). - OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05
Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag
Bei der Rückforderung von überzahltem Werklohn der öffentlichen Hand wird eine Zeitspanne von 6 1/2 Jahren ab Schlusszahlung nicht als ausreichend angesehen (vgl. BGH NJW 1980, 880 ; OLG München BauR 1982, 603; OLG Hamburg, BB 1984, 14 ). - OLG Braunschweig, 01.07.2008 - 7 U 99/07 Der Bundesgerichtshof hat die Frage des Einflusses von Aufbewahrungsfristen auf den Tatbestand der Verwirkung bisher ausdrücklich offen gelassen (vgl. Urt.v. 22.11.1979 VII ZR 31/79 = NJW 1980, 880, 881).
- OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von …
- OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06
Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!
- OLG Koblenz, 18.01.2007 - 5 U 827/06
- OLG Bamberg, 07.05.2003 - 3 U 167/02
Werklohnzahlungen: Verwirkung der Rückforderung
- OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln
- OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98
Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der …
- BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93
Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe …
- BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
- BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80
Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von …
- OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
Rückforderung von Honorar nach neun Jahren!
- BGH, 03.12.1981 - VII ZR 282/80
Gerichtszuständigkeit für Streitigkeiten über die Rückforderung von irrtümlich …
- OLG München, 16.09.2015 - 19 U 969/15
Erfolglose Berufung gegen Urteil im Zusammenhang mit KapMuG-Verfahren
- LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08
Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung …
- ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05
Verwirkung; Versetzung
- LG Düsseldorf, 21.04.1998 - 6 O 394/97
Wann sind Rückzahlungsansprüche öffentlicher Auftraggeber verwirkt?
- LG Landshut, 23.11.2018 - 73 O 390/18
Die Verwirkung eines notariellen Kaufangebots über ein Grundstück
- OLG Karlsruhe, 07.07.1981 - 9 REMiet 2/81
- KG, 02.05.2007 - 26 U 184/06
- FG Nürnberg, 23.05.1997 - VI 33/96
- LG Bamberg, 25.06.2002 - 1 O 184/01
Werklohnzahlungen: Verwirkung der Rückforderung