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   BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79   

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https://dejure.org/1979,350
BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79 (https://dejure.org/1979,350)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1979 - VII ZR 31/79 (https://dejure.org/1979,350)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79 (https://dejure.org/1979,350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückzahlung zuviel gezahlten Werklohns durch das Finanzsteueramt München wegen Abrechnungsfehlern bei Durchführung von Tiefbauarbeiten auf einem NATO-Flugplatz - Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen wegen verspäteter Geltendmachung - Bestimmung der für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückzahlungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers: Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange Zeit nach der Schlusszahlung

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 880
  • MDR 1980, 302
  • DB 1980, 827
  • BauR 1980, 180
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1975 - VII ZR 266/74

    Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
    Da jedoch die Revision hierauf nicht mehr zurückkommt, kann offen bleiben, ob diese Klausel auch dann anwendbar ist, wenn - wie hier - der Abrechnungsfehler auf eine Überschneidung einzelner Positionen im Leistungsverzeichnis zurückgeht (zum Anwendungsbereich der Nr. 24 vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424 ff).

    Richtig ist ferner, daß bei der Berechnung der Zeitspanne hier nicht auf die Einreichung der Schlußrechnung, sondern auf den Tag des Eingangs der Schlußzahlung abzustellen ist (Senatsurteil BauR 1975, 424, 427; a.A. Dähne, BauR 1974, 163, 166, 168).

    Deshalb hat der Senat auch in einem vergleichbaren Fall entschieden, daß eine Zeitspanne von etwas über 6 Jahren zwischen Schlußzahlung und Rückforderung nicht unangemessen lang ist, so daß eine Verwirkung ausscheidet (BauR 1975, 424, 427).

    Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob die Beklagten hier etwa schon im Hinblick auf die Rückzahlungsvereinbarung in Ziffer 24 ZVB vertraglich verpflichtet waren, die schriftlichen Unterlagen über die gesetzlichen Fristen hinaus aufzubewahren (verneinend Ingenstau-Korbion, a.a.O., Rdn. 52 a zu B § 16, 3), und ob eine Verwirkung dann, aber in der Regel auch nur dann in Betracht kommt, wenn das Rückforderungsverlangen erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geltend gemacht wird (vgl. auch das o.a. Senatsurteil in BauR 1975, 424, 427; Dähne, BauR 1974, 163, 166).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. z.B. BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02

    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende

    Nach allgemeinem Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Rechtslehre ist ein Recht verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. v.a. BGH, Urt. v. 22.11.1979 - VII ZR 31/79, MDR 1980, 302 = NJW 1980, 380).
  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Er kann beispielsweise etwaige Überzahlungen nach §§ 812 ff. BGB im Rahmen der für diese Vorschrift geltenden langen Verjährungsvorschriften und den Grundsätzen der Verwirkung zurückverlangen (vgl. dazu Senatsurteile NJW 1980, 880 und vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80 = BauR 1982, 283, 284 = ZfBR 1982, 113).
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