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   BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85   

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https://dejure.org/1985,749
BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85 (https://dejure.org/1985,749)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1985 - 2 StR 64/85 (https://dejure.org/1985,749)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85 (https://dejure.org/1985,749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung, Untreue in vier Fällen, versuchten Betrugs, Unterschlagung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) §§ 160, 370; RAO § 205a
    Vorlegen von Scheinrechnungen

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 383
  • NJW 1986, 1696
  • MDR 1986, 338
  • NStZ 1986, 271
  • StV 1986, 157
  • BB 1986, 1499
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Hier reicht es deshalb aus, daß die Zugehörigkeit der einzelnen Blätter zur Urteilsausfertigung durch ihre fortlaufende Numerierung und die Zusammenfassung mittels des Heftstreifens deutlich gemacht ist (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Sie schließen auch eine im Sinne von BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33 rechtlich bedeutsame nachträgliche Erweiterung des Vorsatzes aus.
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    In diesen wird von der zutreffenden Gegenansicht des Bundesfinanzhofs (BStBl. II 1979, 345 ff; 1979, 657 ff) abgewichen.
  • FG Münster, 01.09.1982 - V 5106/79
    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Das Landgericht hat hierzu auf die Entscheidungen FG Münster, EFG 1983, 313 f und Hessisches FG, EFG 1983, 314 verwiesen.
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen für Privaturkunden (u.a. BGHZ 40, 255, 262 ff) und für die beglaubigte Abschrift eines Zivilurteils (NJW 1974, 1383 f) eine Verbindung derart gefordert, daß sie sich nur unter teilweiser Substanzzerstörung oder mittels Gewaltanwendung lösen läßt.
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Ohne Erfolg beruft sich der Angeklagte zur Rechtfertigung seiner Ansicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82 (= MDR 1983, 505).
  • BGH, 12.11.1963 - 5 StR 363/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Gegenteiliges folgt nicht aus dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. November 1963 - 5 StR 363/63.
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen für Privaturkunden (u.a. BGHZ 40, 255, 262 ff) und für die beglaubigte Abschrift eines Zivilurteils (NJW 1974, 1383 f) eine Verbindung derart gefordert, daß sie sich nur unter teilweiser Substanzzerstörung oder mittels Gewaltanwendung lösen läßt.
  • BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65

    Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft -

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Wird eine solche Entscheidung des Finanzamtes aber seitens des Steuerpflichtigen unterlaufen, indem dieser Scheinadressen genau benennt, ist nach dem von § 205 a RAO wie § 160 AO 1977 verfolgten Zweck ein Betriebsausgabenabzug zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1966 - 5 StR 344/65; Lohmever NJW 68, 388, 389; Leise, Steuerverfehlungen, § 370 AO Seite 210 und 210 a).".
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
    Den gleichen Standpunkt hat der 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 51/79 (MDR 1979, 772 f) eingenommen.
  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 466/82

    Vollständige Mitteilung in einer Revisionsbegründung hinsichtlich der

  • BFH, 22.05.1968 - I 59/65

    Ermessensentscheidung des Finanzamts über die Höhe der Versagung des Abzugs von

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen,

    Denn das Landgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass sich Betriebsausgaben ertragsteuerlich wegen des Kompensationsverbots nicht auf den Schuldumfang auswirken, wenn sie durch Vorlage von Scheinrechnungen über in Wirklichkeit nicht entstandene Betriebsausgaben verschleiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 188/90 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 4; Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 51/79 Rn. 7 f.; zum anders gelagerten Sachverhalt der bloßen Falschbezeichnung des Zahlungsempfängers infolge der Angabe fingierter Lieferanten: BGH, Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85 Rn. 32 ff., 45 f., BGHSt 33, 383, 385 ff.).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer

    Solche steuerlichen Fiktionen oder Beweisvermutungen zulasten des Steuerpflichtigen, die das abgabenrechtliche Verfahren erleichtern sollen, gelten aber im Strafverfahren nicht (für die generelle Norm der Fehlmengenbesteuerung in § 161 AO: Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand März 2013, § 161 Rn. 6; vgl. zu § 17 ZG BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/87 Rn. 11 f.; vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85, BGHSt 33, 383, 385 ff.; Dürrer, Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht, S. 97-100 mwN; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 Rn. 75; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand November 2018, § 385 Rn. 676; teils a.A. Ransiek in Kohlmann, aaO, Stand Oktober 2019, § 370 Rn. 459).
  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 385/95

    Einspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand eines Klageverfahrens nach der

    In seinem Urteil vom 22. November 1985 2 StR 64/85, BGHSt 33 383, wistra 1986, 199, auf das sich die Klägerin bezieht, spricht der BGH von der "Identität der Besteuerungsgrundlagen".
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02

    Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines

    Ihre Geltendmachung stellt damit auch keine Tathandlung im Sinne der § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO dar, weil weder ein unrichtiger Sachverhalt gegenüber der Finanzbehörde erklärt noch diese über steuerlich erhebliche Tatsache in Unkenntnis gelassen wird (vgl. BGHSt 33, 383).
  • AG Siegburg, 16.12.2005 - 115 C 112/05

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Räumung des i.R.d. Zwangsvollstreckung

    Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz bei Wohnraummietverhältnissen (BGH NJW 1986, 1696).
  • BGH, 26.01.1990 - 3 StR 472/89

    Steuerhinterziehung: Einkommensteuer -Gewerbesteuer - Versuch - Vollendung

    Die Entscheidung BGHSt 33, 383 [BGH 22.11.1985 - 2 StR 64/85] steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, weil sie einen anderen Sachverhalt betrifft; der Angeklagte jenes Verfahrens hatte die Betriebsausgaben als solche richtig erklärt und sich darauf beschränkt, falsche Empfänger seiner Zahlungen anzugeben, um einer Nachfrage des Finanzamtes nach § 160 AO vorzubeugen.
  • AG Siegburg, 24.11.2010 - 115 C 112/05

    Angemessenheit der Verwertung eines ersteigerten Grundstücks bei Begründung des

    Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz bei Wohnraummietverhältnissen (BGH NJW 1986, 1696).
  • BFH, 25.11.1986 - VIII R 189/85

    Berücksichtigung von Zahlungen für Schrott als Betriebsausgaben - Kürzung der

    Anmerkung: Vgl. zu dem in Abschn. I 2 angeschnittenen Fragenkreis auch das BGH-Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85 (NJW 1986, 1696) und den Aufsatz von Bublitz, BB 1987, 167 (jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 57/86

    Freispruch von Betrug und Steuerhinterziehung - Betrug wegen Nichteinhaltung der

    Nach den Feststellungen braucht der Senat jedoch nicht die in der Rechtsprechung der Finanzgerichte umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem solchen Fall die bezeichnete Unrichtigkeit der Rechnungen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ausschließt (vgl. FG Düsseldorf EFG 1984 Nr. 157; FG Münster EFG 1985 Nr. 242; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 6. Dezember 1985 DB 1985, 2654) oder sie unberührt lassen kann (vgl. FG Düsseldorf EFG 1984 Nr. 504; FG München EFG 1985 Nr. 364; FG Rheinland-Pfalz EFG 1985 Nr. 655; zum UStG 1973 BGH, Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85).
  • FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von

    Damit scheitert die Steuerfestsetzung möglicherweise - soweit sie auf § 160 AO beruht - an den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22.11.1985 2 StR 64/85 (BGHSt 33, 383 ff).
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