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BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen - Vorwegvollzug - Untebringungsanordnung - Maßregelvollzug - Schmerzensgeld - Wirtschaftliche Verhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92
Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Schließlich wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer auch zu bedenken haben, daß sich bei Vorwegvollzug von zwei Dritteln der erkannten Strafe der anschließende Vollzug der Maßregel für den Angeklagten wie ein zusätzliches Strafübel auswirken würde (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 und 10). - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung (…vgl. Lackner StGB 20. Aufl. § 21 Rdn. 4) konnte nicht ausnahmsweise verzichtet werden, denn es versteht sich keineswegs von selbst, daß hier eine Strafrahmenverschiebung aus Rechtsgründen ausscheidet und die erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nur im Rahmen der allgemeinen Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11). - BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Schließlich wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer auch zu bedenken haben, daß sich bei Vorwegvollzug von zwei Dritteln der erkannten Strafe der anschließende Vollzug der Maßregel für den Angeklagten wie ein zusätzliches Strafübel auswirken würde (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 und 10).
- BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Allerdings kann im Einzelfall die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs auch - wie es die sachverständig beratene Strafkammer getan hat - darauf gestützt werden, daß der Verurteilte unmittelbar im Anschluß an die Behandlung in Freiheit entlassen werden soll (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9). - BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Denn dazu gehören neben den vom Landgericht aufgeführten Gesichtspunkten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten (BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4). - BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92
Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Trifft dies aber zu oder kann dies nicht ausgeschlossen werden, gereicht das Ausmaß der Gewalttätigkeit dem Angeklagten nicht ohne weiteres zum Vorwurf und könnte deshalb auch nicht uneingeschränkt strafschärfend berücksichtigt werden; eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24 m.w.N.). - BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Zudem hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, daß die von ihr wiederholt hervorgehobene Bereitschaft des Angeklagten, sich behandeln zu lassen, während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12 m.w.N.). - BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93
Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung …
Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94
Denn dazu gehören neben den vom Landgericht aufgeführten Gesichtspunkten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten (BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).
- BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Insgesamt drängten die Feststellungen nicht dazu, den Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Verletzten auf die Bemessung des Schmerzensgeldes eigens zu erörtern; nur in solchem Fall kann das Unterlassen derartiger Erörterung einen Rechtsfehler darstellen (…vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4; BGH, Beschluß vom 22. November 1994 - 4 StR 619/94).