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   BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92   

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https://dejure.org/1994,10673
BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92 (https://dejure.org/1994,10673)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - X ZR 115/92 (https://dejure.org/1994,10673)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - X ZR 115/92 (https://dejure.org/1994,10673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent für optisches Speichermedium zum Speichern eines modulierten Impulssignals auf einer Aufzeichnungsspur - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Erlöschen des Streitpatents infolge Zeitablaufs - Nichtigkeitsgrund der identischen Vorpatentierung - Verbesserung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Hierfür wird zwar - wofür auch die grundsätzliche Schutzfähigkeit von Zusatzpatenten nach dem insoweit maßgeblichen Recht (vgl. § 10 PatG 1968) bestätigt - nicht erforderlich sein, daß die jüngere Anmeldung gegenüber der späteren fortschrittlich und erfinderisch ist (vgl. dazu und zum weiteren Streitstand BGHZ 49, 227, 228 - Halteorgan; Benkard/Bock/Bruchhausen a.a.O., § 4 PatG, Rdnr. 27; Lindenmaier/Weiß a.a.O., § 4 PatG, Anm. 13; a.A. Busse, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 4. Aufl., § 4 PatG, Anm. 19 [6b]; vgl. a. Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 4 PatG, Rdnr. 19).

    Da der Nichtigkeitsgrund nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 PatG 1968 die Doppelpatentierung verhindern soll, muß er jedenfalls auch bei solchen Abwandlungen der Lehre des älteren Rechts eingreifen, die nicht eine Verbesserung oder Ausbildung der Lehre des älteren Rechts, sondern lediglich dessen fachmännische Umsetzung enthalten und daher den durch dessen technische Problemstellung und deren Lösung gekennzeichneten Gegenstand unberührt lassen (BGHZ 49, 227, 229 f. - Halteorgan).

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Da das für die Klage ausreichende Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigerklärung eines Patents nur so lange besteht, wie dieses noch wirksam ist, muß der Kläger ein eigenes Interesse an der Vernichtung des Patents dartun, wenn er nach dessen Erlöschen Klage erhebt (vgl. Sen.Urt. v. 1. April 1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141, 142 - Stahlveredelung und vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BGH, 17.05.1968 - X ZR 71/67

    Zulässigkeit einer Streithilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Die Zulässigkeit der Nebenintervention ergibt sich aus § 66 ZPO, der über § 99 Abs. 1 PatG in der unabhängig von dem Anmeldezeitpunkt für das Streitpatent hinsichtlich des Verfahrens maßgebenden Fassung des PatG 1981 auch im Nichtigkeitsverfahren gilt (vgl. Sen.Urt. v. 17. Mai 1968 - X ZR 71/67, Liedl 67/68 S. 368 - Nebenintervention).
  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich jedoch wiederum nach dem Gegenstand der unter Schutz gestellten Lehre, der sich wie bei der patentrechtlichen Vindikation (vgl. dazu Sen.Urt. v. 11. November 1980 - X ZR 58/79, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II) und im Verletzungsprozeß (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - I ZR 114/58, MDR 1960, 905) auch im Rahmen der §§ 13 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 PatG 1968 danach bestimmt, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem in der Patentschrift als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik objektiv tatsächlich leistet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 23. Januar 1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Das für den Beitritt nach § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche eigene Interesse der Nebenintervenientin an der Rechtsverfolgung ergibt sich aus ihrer - durch die Beklagte nicht bestrittenen - Darstellung, nach der sie ebenfalls aus dem Schutzrecht in Anspruch genommen worden ist (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 30. Mai 1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - Landwirtschaftliches Ladegerät).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich jedoch wiederum nach dem Gegenstand der unter Schutz gestellten Lehre, der sich wie bei der patentrechtlichen Vindikation (vgl. dazu Sen.Urt. v. 11. November 1980 - X ZR 58/79, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II) und im Verletzungsprozeß (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - I ZR 114/58, MDR 1960, 905) auch im Rahmen der §§ 13 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 PatG 1968 danach bestimmt, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem in der Patentschrift als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik objektiv tatsächlich leistet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 23. Januar 1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Da das für die Klage ausreichende Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigerklärung eines Patents nur so lange besteht, wie dieses noch wirksam ist, muß der Kläger ein eigenes Interesse an der Vernichtung des Patents dartun, wenn er nach dessen Erlöschen Klage erhebt (vgl. Sen.Urt. v. 1. April 1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141, 142 - Stahlveredelung und vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich jedoch wiederum nach dem Gegenstand der unter Schutz gestellten Lehre, der sich wie bei der patentrechtlichen Vindikation (vgl. dazu Sen.Urt. v. 11. November 1980 - X ZR 58/79, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II) und im Verletzungsprozeß (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - I ZR 114/58, MDR 1960, 905) auch im Rahmen der §§ 13 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 PatG 1968 danach bestimmt, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem in der Patentschrift als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik objektiv tatsächlich leistet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 23. Januar 1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich jedoch wiederum nach dem Gegenstand der unter Schutz gestellten Lehre, der sich wie bei der patentrechtlichen Vindikation (vgl. dazu Sen.Urt. v. 11. November 1980 - X ZR 58/79, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II) und im Verletzungsprozeß (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - I ZR 114/58, MDR 1960, 905) auch im Rahmen der §§ 13 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 PatG 1968 danach bestimmt, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem in der Patentschrift als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik objektiv tatsächlich leistet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 23. Januar 1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
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