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   BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92   

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https://dejure.org/1994,28746
BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92 (https://dejure.org/1994,28746)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - X ZR 52/92 (https://dejure.org/1994,28746)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - X ZR 52/92 (https://dejure.org/1994,28746)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Die Vereinigten Großen Senate haben durch Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 wie folgt erkannt:.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.

    Wie in dem Beschluß der Vereinigten Großen Senate (NJW 1994, 1735, 1736 - zu II. 3. a)) mit umfangreichem Fundstellennachweis im einzelnen ausgeführt ist, führt nicht jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Gerichtspersonen zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1989 (I ZR 184/88) wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

    Durch Urteil vom 30. November 1989 (I ZR 184/88) hat der I. Zivilsenat die Revision der damaligen Beklagten und jetzigen Nichtigkeitsklägerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Juni 1988 überwiegend zurückgewiesen und der Revision der Gegenseite weitgehend stattgegeben.

    das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1989 - I ZR 184/88 - aufzuheben,.

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Zum einen wäre ein solcher Verstoß nicht kausal für die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate, weil der Generalbundesanwalt nur eine Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die ersichtlich nicht einmal Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. dazu BVerfGE 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ; 14, 320, 323f.; 17, 191, 193; 28, 17, 19 f.; 36, 92, 97; 52, 131, 152 f.).

    Zum anderen hat die Nichtigkeitsklägerin ihre Rüge nicht ordnungsgemäß ausgeführt (vgl. BVerfGE 28, 17, 20 [BVerfG 17.02.1970 - 2 BvR 608/69] ; 29, 183, 197; 58, 1, 25f.; 75, 201, 216; 79, 80, 83; 82, 236, 256 f.).

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