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   BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92   

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https://dejure.org/1994,28738
BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92 (https://dejure.org/1994,28738)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - X ZR 63/92 (https://dejure.org/1994,28738)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - X ZR 63/92 (https://dejure.org/1994,28738)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Die Vereinigten Großen Senate haben durch Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 - wie folgt erkannt:.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.

    Wie in dem Beschluß der Vereinigten Großen Senate (NJW 1994, 1735, 1736 - zu II. 3. a)) mit umfangreichem Fundstellennachweis im einzelnen ausgeführt ist, führt nicht jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Gerichtspersonen zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 237/91
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Die Nichtigkeitsklage gegen den Beschluß des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 7. Mai 1992 (I ZR 237/91) wird auf Kosten der Kläger abgewiesen.

    Durch Beschluß vom 7. Mai 1992 (I ZR 237/91) hat der I. Zivilsenat die Revision der Kläger gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Juli 1991 nicht angenommen.

    den Beschluß des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 7. Mai 1992 - I ZR 237/91 - aufzuheben,.

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Zum einen wäre ein solcher Verstoß nicht kausal für die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate, weil der Generalbundesanwalt nur eine Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die ersichtlich nicht einmal Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. dazu BVerfGE 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ; 14, 320, 323f.; 17, 191, 193; 28, 17, 19 f.; 36, 92, 97; 52, 131, 152 f.).

    Zum anderen haben die Nichtigkeitskläger ihre Rüge nicht ordnungsgemäß ausgeführt (vgl. BVerfGE 28, 17, 20 [BVerfG 17.02.1970 - 2 BvR 608/69] ; 29, 183, 197; 58, 1, 25f.; 75, 201, 216; 79, 80, 83; 82, 236, 256 f.).

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