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   BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04   

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https://dejure.org/2004,2393
BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 111 Abs. 4, 50 Abs. 3 Satz 3; BRAO §§ 40 Abs. 4, 41; FGG §§ 16, 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 547 Nr. 6
    Schriftliche Niederlegung der Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach der Entscheidungsverkündung

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars wegen der Art seiner Wirtschaftsführung zum Schutze der Rechtssuchenden; Unterlassene Niederlegung der Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung eines nicht vollständig abgefassten Urteils im Sinne eines wesentlichen ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; BRAO § 41; ; FGG § 16; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Voraussetzungen für die Amtsenthebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3216 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1151
  • MDR 2005, 359
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Anschluß an BGH, Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642).

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der im Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO ergangene Beschluß des Anwaltsgerichtshofes an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet (§ 40 BRAO i.V. mit § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 551 Nr. 7 ZPO a.F.), wenn er nicht binnen fünf Monaten nach mündlicher Verhandlung vollständig schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist, gleichviel ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642; vgl. auch Beschluß vom 30. September 1997 - AnwZ (B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267).

  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der im Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO ergangene Beschluß des Anwaltsgerichtshofes an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet (§ 40 BRAO i.V. mit § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 551 Nr. 7 ZPO a.F.), wenn er nicht binnen fünf Monaten nach mündlicher Verhandlung vollständig schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist, gleichviel ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642; vgl. auch Beschluß vom 30. September 1997 - AnwZ (B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267).

    Dafür, daß insoweit geringere Anforderungen zu stellen sein könnten als im verfahrensrechtlich gleich ausgestalteten Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO, gibt es keine rechtliche Grundlage (vgl. BGH aaO NJW-RR 1998, 267).

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für das gerichtliche Vorschaltverfahren gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO, auf das die einschlägigen Verfahrensvorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden sind (§ 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, vgl. BGHZ 44, 65; Schippel, BNotO 7. Aufl. § 50 Rdn. 40).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    b) Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozeßarten anerkannten Grundsatz, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 5 und Zöller/Gummer, aaO § 547 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Dabei geht es zunächst ganz wesentlich um die Erfassung der nunmehr bestehenden, sich nach Aktenlage erheblich anders darstellenden wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, als sie dem angefochtenen Beschluß zugrunde gelegt ist, mithin um den für die Entscheidungsreife maßgeblichen Verfahrensstoff, und nicht etwa im wesentlichen um Rechtsfragen (vgl. BGH aaO NJW-RR 2001, 642 unter II 1 b).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    b) Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozeßarten anerkannten Grundsatz, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 5 und Zöller/Gummer, aaO § 547 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 197/08

    Verstreichenlassen einer Frist von fünf Monaten für die Übergabe eines

    Die äußerste Grenze für die Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle, die dem Begriff "alsbald" noch gerecht wird, beträgt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung fünf Monate (GmS OGB , Beschl. v. 27. April 1993 - GmS OGB 1/92, ZIP 1993, 1341, 1343 ff; BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643; Urt. v. 19. Mai 2004 - XII ZR 270/02, NJW-RR 2004, 1439; Beschl. v. 22. November 2004 - NotZ 23/04, NJW-RR 2005, 1151, 1152).
  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07

    Rechtstellung eines unterlegenen Bewerbers um eine Notarstelle nach Feststellung

    Im Übrigen ist der Senat als neue Tatsacheninstanz unabhängig vom Vorliegen eines wesentlichen Mangels des oberlandesgerichtlichen Verfahrens befugt, eine eigene Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643 und vom 30. September 2007 - AnwZ(B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267, 268; siehe auch Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 - ZNotP 2005, 116, 117).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    Eine Zurückverweisung kommt nicht nur in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 - NJW-RR 2005, 1151, 1152; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643), sondern auch dann, wenn - wie hier - der entscheidungserhebliche Sachverhalt in der ersten Instanz völlig unaufgeklärt geblieben ist (so BGH, Beschluss vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - NJW 1982, 520; BayObLG NJW-RR 2002, 679, 680, vgl. zum Ganzen auch Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 25 Rn. 21; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl., § 25 Rn. 8; Feurich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 42 Rn. 15; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler aaO, § 111 Rn. 176; Custodis in Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2. Aufl., § 111 BNotO Rn. 231).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 30/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehlen von

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4; BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2; ebenso für aufgrund mündlicher Verhandlung ergangene Beschlüsse: BGH Beschluss vom 22.11.2004 - NJW-RR 2005, 1151; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 142 RdNr 3a) .
  • BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 43/09

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Pumpe mit integrierter Leistungsregelung"

    Dementsprechend sind diese Grundsätze auch in anderen gerichtlichen Vorschaltverfahren für anwendbar erklärt worden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1151 - Notarsenat; NJW-RR 2001, 1642 f. - AnwGH).
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