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   BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11   

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https://dejure.org/2011,5219
BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,5219)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2011 - VIII ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,5219)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2011 - VIII ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,5219)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 205 BGB, § 535 BGB, § 551 BGB
    Wohnraummiete: Anspruch auf Mietsicherheit nach Vertragsbeendigung; Verjährung des Kautionsanspruchs bei Annahme einer Mietbürgschaft erfüllungshalber

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit auch nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kautionsklage auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Verjährungshemmung durch Bankbürgschaft erfüllungshalber

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch auf Mietsicherheit nach Vertragsbeendigung; Verjährung des Kautionsanspruchs bei Annahme einer Mietbürgschaft erfüllungshalber

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch auf Mietsicherheit nach Vertragsbeendigung; Verjährung des Kautionsanspruchs bei Annahme einer Mietbürgschaft erfüllungshalber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BGB § 551
    Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit auch nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Kautionszahlung: Auch nach Beendigung des Vertrages!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sicherungsinteresse nach Pachtende/Mietende

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Mietsicherheit - Rückzahlungsanspruch des Mieters oder Zahlungsanspruch des Vermieters?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vermieter von Wohnraum darf Kaution auch noch nach Mietende verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Bürgschaft statt Barkaution als Leistung erfüllungshalber! (IMR 2012, 144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 996
  • NZM 2012, 156
  • ZMR 2012, 434
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit nicht mit der Beendigung des Mietverhältnisses erlischt, sondern bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis auch danach noch geltend gemacht werden kann (Senatsurteil vom 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976 unter I 1 b bb [für einen Pachtvertrag]; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 380; KG, GE 2008, 670; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.

    Wie der Senat bereits im Jahr 1981 für einen Pachtvertrag entschieden hat, besteht kein Rechtsgrund dafür, den Verpächter hinsichtlich der Kaution nur deswegen, weil der Vertrag beendet ist, auf den in seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen häufig umstrittenen Anspruch selbst zu verweisen (Senatsurteil vom 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2000 - 10 U 182/98

    Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Kaution nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit nicht mit der Beendigung des Mietverhältnisses erlischt, sondern bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis auch danach noch geltend gemacht werden kann (Senatsurteil vom 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976 unter I 1 b bb [für einen Pachtvertrag]; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 380; KG, GE 2008, 670; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in der Annahme einer Leistung erfüllungshalber regelmäßig eine Stundung (vgl. nur Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 31/91, BGHZ 116, 278, 282 mwN), die gemäß § 205 BGB die Verjährung hemmt.
  • KG, 21.01.2008 - 12 W 90/07

    Gewerberaummiete: Vereinbarungen über die Fälligkeit einer Kaution;

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit nicht mit der Beendigung des Mietverhältnisses erlischt, sondern bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis auch danach noch geltend gemacht werden kann (Senatsurteil vom 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976 unter I 1 b bb [für einen Pachtvertrag]; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 380; KG, GE 2008, 670; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • OLG Köln, 22.12.2021 - 22 U 13/20

    Anspruch auf Herausgabe eines Versteigerungserlöses Berechtigung zum Verkauf von

    Denn die Beendigung des Mietverhältnisses steht der Forderung der Kaution nicht entgegen, sofern der Vermieter schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Mieter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1981 - VIII ZR 332/79 -, NJW 1981, 976, 977 zu Pacht; Hinweisbeschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 65/11 -, NJW 2012, 996 Rn. 2 zu Miete; a.A.: Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 551 BGB Rn. 66; Bieber in: MünchKomm BGB, 8. Aufl., § 551 BGB Rn. 18, wonach nicht der Vermieter das Bestehen von Forderungen darlegen muss, sondern der Mieter unzulässige Rechtsausübung wegen geringerer oder gar keiner Forderung).
  • AG Villingen-Schwenningen, 03.09.2015 - 11 C 243/14

    Mietminderung bei defekter Heizungsanlage

    Auch endet der Anspruch des Wohnraumvermieters auf Zahlung der Kaution nicht mit Beendigung des Mietvertrags (BGH, Beschluss vom 22.11.2011, VIII ZR 65/11).
  • LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 50/15

    Mieter muss auch nach Vertragsende noch Kaution zahlen!

    Der Vermieter darf durch den Verzug des Mieters mit der Kautionszahlung nicht schlechter gestellt werden, als er gestanden hätte, wenn der Mieter seine Verpflichtung erfüllt hätte (BGH, NJW 1981, 976 (zur Pacht); NJW 2012, 996 (zur Wohnraummiete); LG Saarbrücken, WuM 1996, 616).
  • LG Berlin, 03.07.2012 - 63 S 13/12

    Verpfändetes Kautionskonto: Wann verjährt der Freigabeanspruch?

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger eingereichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2011 (VIII ZR 65/11).
  • KG, 19.04.2018 - 8 U 169/15

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Vermieterkündigung wegen

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass der Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit nicht mit der Beendigung des Mietverhältnisses erlischt, sondern bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis auch danach noch geltend gemacht werden kann (s. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZR 65/11, juris und Urteil vom 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976; Kammergericht, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 12 W 90/07, juris Tz. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2000 - 10 U 182/98, Grundeigentum 2000, 342; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 551 BGB Rn. 63; Bub/Treier/von der Osten, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage 2014, Kapitel III.A. Rn. 2027; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser, Geschäftsraummiete, 4. Auflage 2017, Kap. 12, Rn. 67), worunter auch unverjährte Betriebskostennachforderungen fallen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 263/14 -, juris Tz. 13; a.A. wohl Lindner-Figura/Opree/Stellmann/Moeser, a.aO.).
  • OLG Koblenz, 09.04.2018 - 5 U 1323/17

    Wie lange währt Anspruch auf Zahlung der Mietkaution?

    Sie negieren, dass bei einem Sicherungsinteresse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Erbringung der Sicherheitsleistung besteht (BGH, NJW 2012, 996).
  • OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17

    Wie lange währt Anspruch auf Zahlung der Mietkaution?

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 nochmals ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass kein Rechtsgrund dafür besteht, den Vermieter hinsichtlich der Kaution nur deswegen, weil der Vertrag beendet ist, auf den in seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen häufig umstrittenen und schwieriger durchsetzbaren Zahlungs- bzw. Ersatzanspruch selbst zu verweisen (BGH, NJW 2012, 996).
  • LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt in der Annahme einer Leistung erfüllungshalber regelmäßig eine Stundung, die gemäß § 205 BGB die Verjährung hemmt (BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11).
  • LG Wiesbaden, 30.03.2022 - 12 O 58/21

    Anspruch auf Mietsicherheit auch nach Kündigung des Mietvertrags

    Insbesondere kann der Vermieter auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses die vertragswidrig nicht gezahlte Kaution verlangen, sofern ihm noch mögliche Ansprüche gegen den Mieter zustehen, den die Klägerin aus der von ihr ausgesprochenen fristlosen Kündigung herleitet (BGH VIII ZR 65/11; VIII ZR 332/79; KG Berlin 12 W 90/07).
  • AG Waiblingen, 27.04.2018 - 7 C 934/17

    Unfallregulierung

    In der Annahme einer Leistung erfüllungshalber liegt regelmäßig eine Stundung, die die Verjährung hemmt (BGH.NJW 2012, 996).
  • AG Gummersbach, 20.06.2018 - 16 C 409/17

    Unfallregulierung

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