Rechtsprechung
BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 563 Abs 2 ZPO, § 577 Abs 4 S 4 ZPO
Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung und zwischenzeitlicher abweichender höchstrichterlicher Entscheidung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung eins Beschwerdegerichts an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht nach Zurückverweisung an die erste Instanz und anschließende erneute Befassung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 563 Abs. 2
Bindung eins Beschwerdegerichts an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht nach Zurückverweisung an die erste Instanz und anschließende erneute Befassung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beschwerdegericht ist nicht an eigene Rechtsansicht gebunden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wechselnde Rechtsansichten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1310
- MDR 2013, 167
- FamRZ 2013, 292
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.02.2019 - IX ZB 7/17
Abgrenzung des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters von den von ihm selbst …
Hebt das Beschwerdegericht einen mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschluss auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück, ist dieses an die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsansicht, welche der Aufhebung zugrunde lag, gebunden (BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 215/08, ZInsO 2009, 682 Rn. 9; vom 22. November 2012 - VII ZB 42/11, NJW 2013, 1310 Rn. 18). - KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20 An die hier vertretene Rechtsansicht ist das Landgericht entsprechend den §§ 563 Abs. 2, 577 Abs. 4 ZPO gebunden (vgl. BGH v. 22.11.2012, VII ZB 42/11).