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   BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15   

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https://dejure.org/2016,48751
BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15 (https://dejure.org/2016,48751)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 (https://dejure.org/2016,48751)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 (https://dejure.org/2016,48751)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 StVG
    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall

  • verkehrslexikon.de

    Fzg-Führer-Verhalten und Zurechnung bei einem berührungslosen Unfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Betriebsgefahr bei bloßer Anwesenheit eines Fahrzeugs

  • ra-skwar.de

    Verkehrsunfallrecht: Zur Zurechnung eines Unfallschadens bei fehlender Berührung der beteiligten Fahrzeuge

  • IWW

    § 7 Abs. 1 StVG, § 18 StVG, § 7 StVG, § 286 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 398 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall

  • rabüro.de

    Zur Zurechnung eines Unfallschadens bei fehlender Berührung der beteiligten Fahrzeuge

  • rewis.io

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung nach § 7 StVG für Verkehrsunfall ohne Berührung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall

  • datenbank.nwb.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr - Unfall ohne Berührung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Der berührungslose Verkehrsunfall: Haftung ohne Berührung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der berührungslose Unfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zurechnung eines Unfallschadens bei Verkehrsunfällen ohne Berührung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurechnung der Betriebsgefahr bei einem berührungslosen Unfall

  • versr.de (Kurzinformation)

    Bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kfz an der Unfallstelle begründet keine Haftung für berührungslosen Unfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung bei einem berührungslosen Unfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann haften Kraftfahrzeughalter und -führer bei einem berührungslosen Unfall?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung aus Verkehrsunfall auch ohne Berührung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berührungsloser Verkehrsunfall

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei berührungslosem Unfall

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei berührungslosem Unfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgemäßer Überholvorgang eines Fahrzeugführers begründet keine Verantwortung für Sturz eines ebenfalls überholenden Motorradfahrers - Betriebsgefahr des überholten Fahrzeugs nicht ursächlich für Unfall

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung bei einem berührungslosen Unfall?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1173
  • MDR 2017, 271
  • NZV 2017, 176
  • VersR 2017, 311
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2019 - 16 U 57/18

    Haftung des PKW-Fahrers für Sturz von Radfahrer nach Ausweichmanöver

    Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (BGH, Urteil vom 22.11.2016, VI ZR 533/15, Rn. 11, juris).

    Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kfz - erlaubterweise - eine Gefahrenquelle eröffnet wird, und will daher alle durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe erfassen (BGH, Urteil vom 22.11.2016, aaO., Rn. 13; Urteil vom 19.4.1988, aaO., Rn. 8).

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem (verzögerten) Anlassvorgang des Beklagten zu 2. und dem Abbremsen durch den Kläger bestand deshalb (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, Az. VI ZR 533/15, Juris).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 7 U 3/22

    Betrieb; Spurwechsel; berührungsloser Unfall

    Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (im Anschluss an BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Ls.).

    An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 11 m. w. N.) .

    Allerdings hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat, und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 12 m. w. N.) .

    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 13 m. w. N.) .

    Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat, mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 14 m. w. N.) .

    Allein der Umstand, dass der erste Motorradfahrer zeitlich parallel zu dem Unfallgeschehen ein Überholmanöver vorgenommen hat und der zweite Motorradfahrer selbst nach dem Vorbringen des ersten Motorradfahrers einen Bogen gefahren ist, um in zweiter Reihe zu überholen, genügte allein nicht, um eine - auch nur mittelbare - Verursachung anzunehmen (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 15) .

    Das reicht indes für den gemäß § 7 Abs. 1 StVG erforderlichen Zurechnungszusammenhang nicht aus, weil die Zurechnung von dem Unfallgeschehen selbst nicht gelöst werden kann (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 16) .

    Das gilt auch für die Gefährdungshaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 17 m. w. N.) .

    Allein der Umstand, dass der erste Motorradfahrer überholte, reicht daher nicht aus, um eine im Rahmen des § 7 Abs. 1 StVG relevante Ursächlichkeit seiner Fahrweise (oder sonstigen Verkehrsbeeinflussung) für den Unfall zu bejahen (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 18) .

    Auch diesem ist der zweite Motorradfahrer durch sein Überholmanöver letztlich "ausgewichen" (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 19) .

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